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InnoStart­Bonus – viel­ver­spre­chendes neues För­der­format im Freistaat

Bereits seit einigen Wochen rumorte es in der säch­si­schen Grün­der­szene, denn ein neues För­der­instrument für inno­vative Grün­dungen in Sachsen befindet sich auf dem Weg. Nun ist es soweit: Das Säch­sische Staats­mi­nis­terium für Wirt­schaft, Arbeit und Verkehr wird für das neue Pro­gramm InnoStart­Bonus am 20. März 2019 den offi­zi­ellen Start­schuss geben. Ein Jahr 1.000 Euro monatlich für inno­vative Grün­dungen in Sachsen.

sachsen

Die harten Fakten:

Laut För­der­richt­linie können poten­tielle Grün­de­rinnen und Gründer von min­destens 18 Jahren mit Haupt­wohnsitz im Frei­staat Sachsen ein Ideen­papier mit der Beschreibung einer inno­va­tiven Geschäftsidee in einen Wett­bewerb  ein­reichen. Anhand von fünf Kri­terien wird ein Exper­ten­gremium dann die För­der­wür­digkeit des Grün­dungs­vor­habens beurteilen:

  • Grün­der­per­sön­lichkeit bzw. Team (30%),
  • Kun­den­nutzen, Inno­va­ti­ons­gehalt oder Neu­ar­tigkeit der Idee (30%),
  • adres­sierter Markt und Wett­be­werbs­si­tuation (20%),
  • Mach­barkeit (10%) und
  • Branche und Bedarf (10%).

Die Grün­de­rinnen und Gründer, denen der InnoStart­Bonus zuteil wird, erhalten monatlich 1.000 Euro für einen Zeitraum von 12 Monaten als Beitrag zum Lebens­un­terhalt. Hinzu kommen pro unter­halts­pflich­tigem Kind 100 Euro monat­licher Kin­der­bonus. Neben der Arbeit am Grün­dungs­vor­haben sind maximal 15 Stunden anderer ent­gelt­licher Tätig­keiten pro Woche erlaubt. Es können auch Grün­dungen im Rahmen eines Teams von maximal zwei Per­sonen gefördert werden. Jede neue Runde des InnoStart­Bonus wird mit einem För­der­aufruf angekündigt.

Wichtig hierbei ist, dass zum Zeit­punkt der Bewil­ligung noch keine Unter­neh­mens­gründung erfolgt sein darf. Sechs Monate nach För­der­beginn soll jedoch nach­weislich gegründet worden sein, sonst wird die Aus­zahlung der wei­teren sechs Monats­raten vorerst aus­ge­setzt. Falls nach 12 Monaten noch immer keine Gründung erfolgt sein sollte, ent­fällt die zweite Hälfte der För­derung komplett.

Dr. Frank Pan­kotsch, Geschäfts­führer von dresden|exists, schätzt die Eignung des Pro­gramms für Grün­dungs­in­ter­es­sierte so ein:

„Inter­essant ist der InnoStart­Bonus einer­seits für die­je­nigen, die mit einer Geschäftsidee schon in den Start­lö­chern stehen und nur noch den Fein­schliff für ihr Startup-Aben­teuer benö­tigen. Wenn das Geschäfts­modell steht, man erste Pilot­kunden in Aus­sicht hat und auch das Produkt nahezu ein­satzreif ist, dann kann der InnoStart­Bonus die letze Lücke zur Umsetzung und beim Anlaufen des Unter­nehmens schließen.

Aber auch Grün­dungs­vor­haben, die weder für eine EXIST-För­derung, noch für die Tech­no­lo­gie­grün­der­sti­pendien in Frage kommen, erhalten nun Unter­stützung: als Gegen­stück zu den im Hoch­schul­umfeld gän­gigen tech­no­logie- und for­schungs­in­ten­siven Startup-För­de­rungen werden mit dem InnoStart­Bonus die­je­nigen nach vorn gebracht, die schnell und ohne zusätz­lichen For­schungs­aufwand prak­tische Inno­va­tionen in den Markt bringen wollen.“

Demnach können Team­grün­dungs­vor­haben mit defi­niertem beruf­lichen Hin­ter­grund und geplanten Auf­wen­dungen für For­schung und Ent­wicklung von min­destens 15% nicht am För­der­wett­bewerb teil­nehmen. Diesen steht das Tech­no­lo­gie­grün­der­sti­pendium offen. Ebenso aus­ge­schlossen sind Per­sonen, die Leis­tungen laut Sozi­al­ge­setzbuch emp­fangen, also bspw. den Grün­dungs­zu­schuss der Agentur für Arbeit.

Das Ziel des zunächst als Pilot­projekt aus­ge­legten Pro­gramms beschreibt Sachsens Wirt­schafts­mi­nister Martin Dulig so:

„Wir wollen die inno­vative Grün­der­szene in Sachsen weiter beleben. Mit dem neuen InnoStart­Bonus fördern wir inno­vative Gründer und ergänzen damit die bereits vor­handene Pro­gramm­fa­milie, die für besonders wis­sens­in­tensive Gründer zur Ver­fügung steht. Damit ver­folgen wir kon­se­quent unseren stra­te­gi­schen Ansatz der För­derung von besonders inno­va­tiven Geschäfts­ideen und Geschäfts­mo­dellen weiter. Wir sind der festen Über­zeugung, dass es hier in Sachsen noch eine Menge wei­terer zukunfts­träch­tiger Geschäfts­ideen gibt. Diese Poten­ziale wollen wir heben!“

Befragt dazu, ob das mit dem InnoStart­Bonus gelingen kann, schätzt Frank Pan­kotsch ein:

“Das Pro­gramm schließt zwei­fellos eine Lücke für die Grün­dungs­po­jekte, die mit kleinen, prag­ma­ti­schen Produkt- oder Ser­viceideen schnell los­legen wollen und können. Ich hoffe sehr, dass das Exper­ten­gremium den Inno­va­ti­ons­be­griff dazu auch breit und prag­ma­tisch auslegt und die Mess­latte im gesunden Ver­hältnis zum För­der­betrag ansetzt.

Weniger sinnvoll finde ich hin­gegen die 15 Stunden-Grenze für weitere Tätig­keiten. Hier hätte ich mir eine groß­zü­gigere Regelung gewünscht, auch um mehr Grün­dungen aus einer Berufs­tä­tigkeit heraus, viel­leicht zunächst begleitend zu dieser, anzuregen.”

Unsere Kol­le­ginnen und Kol­legen von futureSAX, der Inno­va­ti­ons­plattform des Frei­staates Sachsen, zeichnen nicht nur für die Durch­führung des Förder-Wett­be­werbs ver­ant­wortlich, sondern begleiten die zukünftig durch den InnoStart­Bonus unter­stützten Grün­dungs­vor­haben auch während der zwölf­mo­na­tigen Förderung.

Am 20. März 2019 wird mit einer Auf­takt­ver­an­staltung in der Säch­si­schen Auf­baubank (SAB), der zukünf­tigen Bewil­li­gungs­stelle für die För­derung, der erste För­der­aufruf durch Staats­mi­nister Dulig gestartet. Vor Ort gibt es weitere Infor­ma­tionen zum Pro­gramm und man kann mit ver­schie­denen Mul­ti­pli­ka­toren der säch­si­schen Grün­der­szene ins Gespräch kommen.

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