Programme für
Bioökonomie & Life Sciences

Gründungsoffensive Biotechnologie (GO-Bio)

Mit der Gründungsoffensive Biotechnologie (GO-Bio) fördert das BMBF gründungswillige Forschungsteams aus den Lebenswissenschaften. Die Projektideen sollen Forschungsansätze aus den Lebenswissenschaften mit hohem kommerziellen oder klinischen Innovationspotenzial beinhalten und auf eine wirtschaftliche Nutzung ausgerichtet sein. Das Programm umfasst die beiden Fördermaßnahmen GO-Bio initial und GO-Bio next

GO-Bio initial

Mit dem Programm GO-Bio initial unterstützt das BMBF die Identifizierung und Weiterentwicklung lebenswissenschaftlicher Forschungsansätze mit erkennbarem Innovationspotential, vorzugsweise aus den Bereichen Therapeutika, Diagnostika, Plattformtechnologien und Forschungswerkzeuge. Startpunkt der GO-Bio-initial-Förderung sind sehr rohe, skizzenhafte Verwertungsideen, für die noch keine patentierte Technologie zur Realisierung vorhanden sein muss.

Wer wird gefördert?

  • Personen mit Hochschulabschluss, Promovierende oder Postdoktoranden, die sich eine Karriere abseits des klassischen Wissenschaftssystems vorstellen können
  • Berufserfahrene, die etwas Neues wagen wollen

Wie wird gefördert?

  • Sondierungsphase von bis zu 12 Monaten: Ausarbeitung der Verwertungsidee und Entwicklung der Umsetzungsstrategie
  • Machbarkeitsphase von bis zu 24 Monaten: Durchführung von Entwicklungsarbeiten bis zum „Proof of Principle“
  • Die Fördersumme ist individuell von den Projektinhalten abhängig

Wie erfolgt die Antragstellung?

Skizzen können jedes Jahr zum Stichtag am 15. Februar eingereicht werden. Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Wissenschaftsinstitute.

GO-Bio next

GO-Bio next soll Gegenstand der Förderung ist die Entwicklung innovativer FuE-Ansätze im Bereich der Lebenswissenschaften mit hohem Kommerzialisierungspotenzial bis zu einem Reifegrad, der eine erfolgreiche Ausgründung ermöglicht (erste Förderphase) bzw. die Basis für eine nachhaltige Entwicklung des ausgegründeten Unternehmens legt (zweite Förderphase). Für die Antragstellung muss ein initialer Proof-of-Concept vorhanden sein (Produkt definiert, i.d.R. Schutzrechte vorhanden).

Wer wird gefördert?

  • gründungswillige Forschungsteams deutscher Hochschulen und Forschungseinrichtungen
  • Personen mit Hochschulabschluss, Promovierende oder Postdoktoranden

Wie wird gefördert?

  • Förderung erfolgt in zwei Phasen über eine Dauer von jeweils maximal drei Jahren
  • erste Förderphase: Erarbeitung bzw. Weiterentwicklung des Proof-of-Concept
  • zweite Förderphase: Überführung in die wirtschaftliche Verwertung; Empfänger der Förderung sind die gegründeten Unternehmen
  • Die Fördersumme ist individuell von den Projektinhalten abhängig

Wie erfolgt die Antragstellung?

Forschungsteams können zweimal jährlich, jeweils zum 15. März und 15. September, Projektskizzen einreichen.

Nach der Skizzenbegutachtung können ausgewählte Projekte zum 1. August und 1. Februar einen Antrag einreichen. Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Wissenschaftsinstitute.

Ideenwettbewerb
„Neue Produkte für die Bioökonomie“

Der Ideenwettbewerb des BMBF „Neue Produkte für die Bioökonomie“ sucht originelle und innovative Visionen, um natürliche Stoffkreisläufe für nachhaltige Produkte, Verfahren und Dienstleistungen zu nutzen. Der Ideenwettbewerb schafft eine unkomplizierte Fördermöglichkeit mit einer niedrigen Eintrittsschwelle, für Ideen aus dem Bereich der Bioökonomie, die zur Etablierung einer bio-basierten Wirtschaft beitragen.

Wer wird gefördert?

  • Förderung Bio-basierter, innovativer Produktideen, die Wachstumsimpulse für andere Wirtschaftssektoren geben
  • je nach Förderphase als Einzelvorhaben (Sondierungsphase) oder im Verbund mit Hochschulen, Forschungseinrichtungen oder anderen Unternehmen (Machbarkeistphase)

Wie wird gefördert?

Sondierungsphase

  • Ausarbeitung der Produktidee und eines Entwicklungsplans für die technische Umsetzung
  • i.d.R. 12 Monate
  • Förderung von bis zu 65.000 Euro für Personal und andere projektbezogene Aufwendungen

Machbarkeitsphase

  • i.d.R. 24 Monate
  • Untersuchung der technischen Machbarkeit

Wie erfolgt die Antragstellung?

Projektskizzen können jeweils zum 1. Februar eingereicht werden. Antragsberechtigt sind sowohl wissenschaftliche Einrichtungen als auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

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