Veröffentlicht am

Förderung: Mikrodarlehen für Existenzgründer

Förderprogramme für innovative und technologierorientierte Gründungen haben wir schon häufiger vorgestellt (InnoStartBonus, EXIST-Programme, Technologiegründerstipendium). Doch was ist mit allen, die ein kleines Unternehmen gründen oder als Freiberufler starten wollen? Hier bietet sich das Microdarlehen als Förderangebot des Freistaates Sachsen an.

Wer kann das Microdarlehen nutzen? Existenzgründer oder junge Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter) können das Mikrodarlehen bis fünf Jahre nach Geschäftsaufnahme beantragen. Finanziert werden betrieblich bedingte Investionen und Betriebsmittel von bis zu 20.000 Euro. Die Vorteile: Die Konditionen des Förderkredits sind besonders günstig. Es werden keine Sicherheiten verlangt und der Zins ist aktuell niedrig. Die Rückzahlung des Darlehens beginnt erst ein Jahr nach der Auszahlung. So bleibt das wirtschaftliche Risiko überschaubar.

Alle Infos zum Microdarlehen findet ihr auf der Webseite www.mikrodarlehen.sachsen.de. Hier bekommt ihr einen schnellen Überblick, ob das Mikrodarlehen für die Finanzierung passen könnte, wie und wo es zu beantragen ist. Rund 140 Darlehen wurden allein 2018 ausgereicht. Die Bandbreite der finanzierten Projekte ist groß. Cafés, Läden, Ingenieurbüros, Medienunternehmen und Handwerksbetriebe sind entstanden. Unterstützt wird diese Programm aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF).

SMWA_EFRE-ESF_AZ_Mikrodarlehen_Musikrat_1280x640_150dpi_Mikrodarlehen das passt

↑ Nach oben