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För­derung: Mikro­dar­lehen für Existenzgründer

För­der­pro­gramme für inno­vative und tech­no­lo­gier­ori­en­tierte Grün­dungen haben wir schon häu­figer vor­ge­stellt (InnoStart­Bonus, EXIST-Pro­gramme, Tech­no­lo­gie­grün­der­sti­pendium). Doch was ist mit allen, die ein kleines Unter­nehmen gründen oder als Frei­be­rufler starten wollen? Hier bietet sich das Micro­dar­lehen als För­der­an­gebot des Frei­staates Sachsen an.

Wer kann das Micro­dar­lehen nutzen? Exis­tenz­gründer oder junge Kleinst­un­ter­nehmen (weniger als 10 Mit­ar­beiter) können das Mikro­dar­lehen bis fünf Jahre nach Geschäfts­auf­nahme bean­tragen. Finan­ziert werden betrieblich bedingte Inves­tionen und Betriebs­mittel von bis zu 20.000 Euro. Die Vor­teile: Die Kon­di­tionen des För­der­kredits sind besonders günstig. Es werden keine Sicher­heiten ver­langt und der Zins ist aktuell niedrig. Die Rück­zahlung des Dar­lehens beginnt erst ein Jahr nach der Aus­zahlung. So bleibt das wirt­schaft­liche Risiko überschaubar.

Alle Infos zum Micro­dar­lehen findet ihr auf der Web­seite www.mikrodarlehen.sachsen.de. Hier bekommt ihr einen schnellen Über­blick, ob das Mikro­dar­lehen für die Finan­zierung passen könnte, wie und wo es zu bean­tragen ist. Rund 140 Dar­lehen wurden allein 2018 aus­ge­reicht. Die Band­breite der finan­zierten Pro­jekte ist groß. Cafés, Läden, Inge­nieur­büros, Medi­en­un­ter­nehmen und Hand­werks­be­triebe sind ent­standen. Unter­stützt wird diese Pro­gramm aus dem Euro­päi­schen Sozi­al­fonds (ESF).

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