Sächsische Förderprogramme
Technologiegründerstipendium
Mit dem Technologiegründerstipendium unterstützt der Freistaat Sachsen die Gründung eines jungen innovativen Unternehmens in einem zukunftsträchtigen Technologiebereich. Die Förderung erfolgt in Form eines personengebundenen Stipendiums. Das Unternehmen darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht gegründet sein.
Wer wird gefördert?
- Studierende, Hochschulabsolventen, wissenschaftliches Personal
- Einzelpersonen oder Teams von 2 bis 3 Personen
- Mindestens eine Person mit kaufmännischen Kenntnissen
- mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Sachsen
Wie wird gefördert?
- personengebundendes Stipendium für den Lebensunterhalt
- abhängig vom Status 1.000-3.000 Euro pro Monat
- für max. 1 Jahr
Wie erfolgt die Antragstellung?
Anträge können durch die Gründenden über die Sächsische Aufbaubank (SAB) gestellt werden. Gern unterstützen wir euch bei der Vorbereitung der Antragestellung.
Validierungsförderung
Die Validierungsförderung des Landes Sachsen unterstützt im Einzelprojekt-Modul Projekte zur Validierung von Forschungsergebnissen, die für eine wirtschaftliche Verwertung vielversprechend sind. Für das zu validierende Forschungsergebnis muss ein Funktionsnachweis vorliegen, das heißt die generelle technische Machbarkeit oder die Wirksamkeit eines Verfahrens beziehungsweise einer Methode wurde nachgewiesen (proof of principle).
Zur Identifizierung konkreter Anwendungsfelder oder Anwendungsoptionen kann eine Orientierungsvorhaben vorgelagert werden.
Wer wird gefördert?
- Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Sachsen
Wie wird gefördert?
Einzelprojekt-Modul:
- bis zu 18 Monate
- förderfähigen Ausgaben/Kosten von bis zu 250.000 Euro
- Zuschuss in Höhe von 90 Prozent der Kosten
vorgelagertes Orientierungsvorhaben:
- bis zu 15.000 Euro
- maximal 6 Monate
Wie erfolgt die Antragstellung?
Anträge können nach Aufruf über die Sächsische Aufbaubank (SAB) gestellt werden. Die letzten Einreichungsrunde im Einzelprojekt-Modul endete am 2. Dezember 2024. Ein weiterer Aufruf für 2025 istgeplant.
InnoStartBonus
Mit dem InnoStartBonus fördert der Freistaat Sachsen Gründer:innen mit innovativen Geschäftsideen. Eine Geschäftsidee gilt als innovativ, wenn diese der Realisierung von etwas Neuem mit Marktpotenzial dient oder eine Neuerung beinhaltet. Dies kann zum Beispiel eine Produkt- oder Dienstleistungsinnovation, eine Prozess- oder Verfahrensinnovation oder eine Geschäftsmodellinnovation sein.
Wer wird gefördert?
- bis zu 2 Personen je Gründungsvorhaben
- mit Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen
Wie wird gefördert?
- monatlichen Zuschuss in Höhe von 1.050 Euro pro Gründer:in (zzgl. 150 Euro/ unterhaltspflichtiges Kind)
- Vor der Gründung: monatliche Auszahlung (max. 6 Monate)
- Nach der Gründung: Auszahlung in einer Summe bei Nachweis der Gründung
Wie erfolgt die Antragstellung?
Bewerbungen können nach dem Förderaufruf über futureSAX eingereicht werden. Der Bewerbungszeitraum für den aktuellen Call (branchenübergreifend/technologieroffen) läuft bis zum 13. April 2025.
Nach einem Pitch und der Entscheidung durch das Expertengremium erfolgt die Antragseinreichung bei der Sächsischen Aufbaubank. Bewilligungszeitraum ist ab Juli 2025