Sächsische Förderprogramme
Technologiegründerstipendium
Mit dem Technologiegründerstipendium unterstützt der Freistaat Sachsen die Gründung eines jungen innovativen Unternehmens in einem zukunftsträchtigen Technologiebereich. Die Förderung erfolgt in Form eines personengebundenen Stipendiums. Das Unternehmen darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht gegründet sein.
Wer wird gefördert?
- Studierende, Hochschulabsolventen, wissenschaftliches Personal
- Einzelpersonen oder Teams von 2 bis 3 Personen
- Mindestens eine Person mit kaufmännischen Kenntnissen
- mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Sachsen
Wie wird gefördert?
- Abhängig vom Status 1.000–3.000 Euro pro Monat
- Stipendium für max. 1 Jahr
Wie erfolgt die Antragstellung?
Anträge können durch die Gründenden jederzeit über die Sächsische Aufbaubank (SAB) gestellt werden.
Validierungsförderung
Die Validierungsförderung des Landes Sachsen unterstützt Projekte zur Validierung von Forschungsergebnissen, die für eine wirtschaftliche Verwertung vielversprechend sind. Ziel ist es, das Innovationspotenzial der Forschungsergebnisse nachzuweisen und zu bewerten sowie mögliche Anwendungen zu erschließen. Eine erfolgreiche Validierung soll den Nachweis über die Funktionsfähigkeit und die technische sowie wirtschaftliche Umsetzbarkeit erbringen.
Wer wird gefördert?
- Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Sachsen
Wie wird gefördert?
- bis zu 18 Monate
- förderfähigen Ausgaben/Kosten von bis zu 250.000 Euro
- Zuschuss in Höhe von 90 Prozent der Kosten
Wie erfolgt die Antragstellung?
Anträge können nach Aufruf über die Sächsische Aufbaubank (SAB) gestellt werden. Die nächste Einreichungsfrist endet am 29. Dezember 2020.