Sächsische Förderprogramme

Technologiegründerstipendium

Mit dem Technologiegründerstipendium unterstützt der Freistaat Sachsen die Gründung eines jungen innovativen Unternehmens in einem zukunftsträchtigen Technologiebereich. Die Förderung erfolgt in Form eines personengebundenen Stipendiums. Das Unternehmen darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht gegründet sein.

Wer wird gefördert?

  • Studierende, Hochschulabsolventen, wissenschaftliches Personal
  • Einzelpersonen oder Teams von 2 bis 3 Personen
  • Mindestens eine Person mit kaufmännischen Kenntnissen
  • mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Sachsen

Wie wird gefördert?

  • Abhängig vom Status 1.000-3.000 Euro pro Monat
  • Stipendium für max. 1 Jahr

Wie erfolgt die Antragstellung?

Anträge können durch die Gründenden über die Sächsische Aufbaubank (SAB) gestellt werden.

Aktuell ist keine Antragstellung möglich. Die Förderung soll jedoch Ende 2022 fortgesetzt werden.

Validierungsförderung

Die Validierungsförderung des Landes Sachsen unterstützt Projekte zur Validierung von Forschungsergebnissen, die für eine wirtschaftliche Verwertung vielversprechend sind. Ziel ist es, das Innovationspotenzial der Forschungsergebnisse nachzuweisen und zu bewerten sowie mögliche Anwendungen zu erschließen. Eine erfolgreiche Validierung soll den Nachweis über die Funktionsfähigkeit und die technische sowie wirtschaftliche Umsetzbarkeit erbringen.

Wer wird gefördert?

  • Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Sachsen

Wie wird gefördert?

  • bis zu 18 Monate
  • förderfähigen Ausgaben/Kosten von bis zu 250.000 Euro
  • Zuschuss in Höhe von 90 Prozent der Kosten

Wie erfolgt die Antragstellung?

Anträge können nach Aufruf über die Sächsische Aufbaubank (SAB) gestellt werden. Die letzte Einreichungsrunde endete am 14. Oktober 2021. Eine Weiterführung ist geplant.

InnoStartBonus

Mit dem InnoStartBonus fördert der Freistaat Sachsen Gründer:innen mit innovativen Geschäftsideen. Eine Geschäftsidee gilt als innovativ, wenn diese der Realisierung von etwas Neuem mit Marktpotenzial dient oder eine Neuerung beinhaltet. Dies kann zum Beispiel eine Produkt- oder Dienstleistungsinnovation, eine Prozess- oder Verfahrensinnovation oder eine Geschäftsmodellinnovation sein.

Wer wird gefördert?

  • bis zu 2 Personen je Gründungsvorhaben
  • mit Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen

Wie wird gefördert?

  • monatlichen Zuschuss in Höhe von 1.050 Euro pro Gründer:in (zzgl. 150 Euro/ unterhaltspflichtiges Kind)
  • Vor der Gründung: monatliche Auszahlung (max. 6 Monate)
  • Nach der Gründung: Auszahlung in einer Summe bei Nachweis der Gründung

Wie erfolgt die Antragstellung?

Bewerbungen können nach dem Förderaufruf über futureSAX eingereicht werden. Der Bewerbungszeitraum für den aktuellen Call läuft bis zum 9. Mai 2023.

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