Säch­sische Förderprogramme

Tech­no­lo­gie­grün­der­sti­pendium

Mit dem Tech­no­lo­gie­grün­der­sti­pendium unter­stützt der Frei­staat Sachsen die Gründung eines jungen inno­va­tiven Unter­nehmens in einem zukunfts­träch­tigen Tech­no­lo­gie­be­reich. Die För­derung erfolgt in Form eines per­so­nen­ge­bun­denen Sti­pen­diums. Das Unter­nehmen darf zum Zeit­punkt der Antrag­stellung noch nicht gegründet sein.

Wer wird gefördert?

  • Stu­die­rende, Hoch­schul­ab­sol­venten, wis­sen­schaft­liches Personal
  • Ein­zel­per­sonen oder Teams von 2 bis 3 Personen
  • Min­destens eine Person mit kauf­män­ni­schen Kenntnissen
  • mit Haupt- oder Neben­wohnsitz in Sachsen

Wie wird gefördert?

  • Abhängig vom Status 1.000–3.000 Euro pro Monat
  • Sti­pendium für max. 1 Jahr

Wie erfolgt die Antragstellung?

Anträge können durch die Grün­denden über die Säch­sische Auf­baubank (SAB) gestellt werden.

Aktuell ist keine Antrag­stellung möglich. Die För­derung soll jedoch Ende 2022 fort­ge­setzt werden.

Vali­die­rungs­för­derung

Die Vali­die­rungs­för­derung des Landes Sachsen unter­stützt Pro­jekte zur Vali­dierung von For­schungs­er­geb­nissen, die für eine wirt­schaft­liche Ver­wertung viel­ver­spre­chend sind. Ziel ist es, das Inno­va­ti­ons­po­tenzial der For­schungs­er­geb­nisse nach­zu­weisen und zu bewerten sowie mög­liche Anwen­dungen zu erschließen. Eine erfolg­reiche Vali­dierung soll den Nachweis über die Funk­ti­ons­fä­higkeit und die tech­nische sowie wirt­schaft­liche Umsetz­barkeit erbringen.

Wer wird gefördert?

  • Hoch­schulen und außer­uni­ver­sitäre For­schungs­ein­rich­tungen mit Sitz in Sachsen

Wie wird gefördert?

  • bis zu 18 Monate
  • för­der­fä­higen Ausgaben/Kosten von bis zu 250.000 Euro
  • Zuschuss in Höhe von 90 Prozent der Kosten

Wie erfolgt die Antragstellung?

Anträge können nach Aufruf über die Säch­sische Auf­baubank (SAB) gestellt werden. Die letzte Ein­rei­chungs­runde endete am 14. Oktober 2021. Eine Wei­ter­führung ist geplant.

InnoStart­Bonus

Mit dem InnoStart­Bonus fördert der Frei­staat Sachsen Gründer:innen mit inno­va­tiven Geschäfts­ideen. Eine Geschäftsidee gilt als inno­vativ, wenn diese der Rea­li­sierung von etwas Neuem mit Markt­po­tenzial dient oder eine Neuerung beinhaltet. Dies kann zum Bei­spiel eine Produkt- oder Dienst­leis­tungs­in­no­vation, eine Prozess- oder Ver­fah­rens­in­no­vation oder eine Geschäfts­mo­del­lin­no­vation sein.

Wer wird gefördert?

  • bis zu 2 Per­sonen je Gründungsvorhaben
  • mit Haupt­wohnsitz im Frei­staat Sachsen

Wie wird gefördert?

  • monat­lichen Zuschuss in Höhe von 1.050 Euro pro Gründer:in (zzgl. 150 Euro/ unter­halts­pflich­tiges Kind)
  • Vor der Gründung: monat­liche Aus­zahlung (max. 6 Monate)
  • Nach der Gründung: Aus­zahlung in einer Summe bei Nachweis der Gründung

Wie erfolgt die Antragstellung?

Bewer­bungen können nach dem För­der­aufruf über futureSAX ein­ge­reicht werden. Der Bewer­bungs­zeitraum für den aktu­ellen Call läuft bis zum 9. Mai 2023.

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