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Tücken des Onlinehandels

Bernhard Kelz über Stolpersteine im Onlinehandel
Bernhard Kelz über Stol­per­steine im Onlinehandel

Im Stra­ßen­verkehr wie auch im Internet exis­tiert eine umfang­reiche, teils unüber­sicht­liche Geset­zes­grundlage. Raser und Stalker pro­fi­tieren bei­der­seits von aus­le­gungs­fä­higen Para­graphen und einem Mangel an inter­na­tio­nalen Stan­dards. Ob BGB, StVO oder TKG – die Recht­spre­chung ist über mehrere Gesetze ver­teilt und ent­wi­ckelt sich per­manent weiter. Eine absolute Recht­si­cherheit kann somit in beiden Fällen nicht gewähr­leistet werden. Mit diesem Ver­gleich eröffnete Bernhard Kelz, Rechts­anwalt mit Schwer­punkt IT- und Medi­en­recht, den 5. Grün­der­treff des Jahres. Im Mit­tel­punkt des Vor­trags standen jedoch nicht schwer fassbare Geset­zes­schriften, sondern vielmehr sen­si­bi­li­sierte der Jurist das Publikum für wichtige Aspekte des IT- und Medi­en­rechts. Unter diesem Gesichts­punkt sind auch die fol­genden Aus­füh­rungen anzu­sehen, die kei­neswegs einen Anspruch auf Voll­stän­digkeit erheben.


Domainrecht

Die Ansprüche an den eigenen Domain­namen sind hoch. Ein prä­gnanter und pas­sender Name ist der erste Bau­stein eines effek­tiven Mar­ke­ting­kon­zepts. Bei der Auswahl der Domain ist jedoch darauf zu achten, dass keine fremden Marken‑, Titel- oder Namens­rechte ver­letzt werden. Auch ähnlich klin­gende Namen gelten als eine Mar­ken­rechts­ver­letzung und können zu Abmah­nungen bis hin zum Verlust der Domain führen. Mit Hilfe von Pro­dukt­such­ma­schinen, Google, dem Unter­nehmens- oder bspw. dem DPMA-Register kann man sich einen ersten Über­blick verschaffen.


Impressumspflicht

Wichtige Bestand­teile des Impressums sind:

  • Fir­menname und Rechtsform,
  • Anschrift, Tele­fon­nummer, Fax­nummer, E‑Mail Adresse
  • behörd­liche Zulas­sungen bzw. die zutref­fende Aufsichtsbehörde

und je nach Branche und Rechtsform:

  • Register und Registernummer
  • Berufs­be­zeichnung
  • stän­diger Auf­ent­haltsort im Inland

In diesem Zusam­menhang ist es wichtig zu wissen, dass auch eine erreichbare Tele­fon­nummer angeben werden muss. Alter­nativ können Anfragen per Kon­takt­for­mular über­mittelt und beant­wortet werden, wenn dies innerhalb von 60 Minuten geschieht.


Informationspflichten

Die Infor­ma­ti­ons­pflichten sind in vier Kate­gorien zu unter­teilen und beinhalten fol­gende Inhalte:

1. All­ge­meine Infor­ma­ti­ons­pflichten(§ 312g BGB Art. 246 §3 EGBGB)
Angaben zum techn. Bestell­prozess, Spei­cherung des Ver­trags­textes, Verhaltenskodizes

2. Recht­zeitig vor Ver­trags­klärung (§ 312g BGB Art. 246 §3 EGBGB)
Iden­tität, wesent­liche Merkmale der Ware, der Gesamt­preis, Mindestlaufzeiten

3. Unmit­telbar vor Ver­trags­er­klärung (§ 312g Abs. 2 Satz 1 BGB Art. 246 § 1  Abs. 1 Nr. 4 ‑8)
Gesamt­preis inklusive aller Kosten, Min­dest­laufzeit, wesent­liche Eigen­schaften der Ware

4. Nach Ver­trags­schluss (Art. 246 § 2 Abs. 1 Satz 2 EGBGB)
Ver­trag­liche Kün­di­gungs­be­din­gungen, Ver­trags­be­stim­mungen, Kündigungsbedingungen,


All­ge­meine Geschäfts­be­din­gungen (AGB)

AGB müssen spe­zi­fisch auf das Unter­nehmen und seine Pro­zesse abge­stimmt werden. Daher emp­fiehlt es sich nicht auf Muster-AGB zurück­zu­greifen. Die bereit­ge­stellten Infor­ma­tionen sollten u.a. Anbieter inkl. Anschrift, Gel­tungs­be­reiche, Angaben zum Ver­trags­schluss, Widerrufs- & Rück­ga­be­rechte, die 40€-Klausel, der Preis sowie Zah­lungs- & Lie­fer­be­din­gungen und die Haftung umfassen.

Unver­bind­liche Lie­fer­fristen, eine Ver­kür­zungen der Män­gel­ge­währ­leistung und der Versand auf Gefahr des Kunden dürfen nicht ent­halten sein. Man­gel­hafte AGB können dem Kunden den Ver­trags­ab­bruch ermög­lichen und erhöhen somit das unter­neh­me­rische Risiko sowie das Risiko für Abmah­nungen von Mit­be­werbern und Interessensverbänden.


Auch nach dem Vortrag blieb Zeit für juris­ti­schen Ratschlag.

Zah­lungs­ab­wicklung

Der Shop-Betreiber hat keine Pflicht, eine bestimmte Zah­lungs­me­thode anzu­bieten. Er sollte jedoch darauf achten, die Zah­lungs­me­thode dem Produkt und dem Ver­trauen der Käufer anzu­passen. Pro­dukte im nied­rigen Preis­segment und ohne einen aus­führ­lichen Kauf­ent­schei­dungs­prozess werden bspw. häu­figer mit E‑Payment-Ver­fahren abge­wi­ckelt als mit der Kre­dit­karte. Der Kauf und die Rück­ab­wicklung von Kauf­pro­zessen müssen nach dem gleichen Ver­fahren geregelt sein.


Onlinemarketing

Die Besu­cherzahl einer Website lässt sich mittels Such­ma­schi­nen­op­ti­mierung bzw. ‑werbung deutlich erhöhen. Neben den zuläs­sigen Opti­mie­rungs­ver­fahren exis­tieren jedoch auch soge­nannte Blackhat-Methoden oder Back­linking-Stra­tegien. Mit dem Einsatz dieser ille­galen Ver­fahren ris­kiert der Anwender einen Rauswurf aus den betrof­fenen Such­ma­schinen oder sozialen Netz­werken sowie ein Ver­fahren der Datenschutzbehörde.


Datenschutz

Um eine Bestellung abzu­wi­ckeln benötigt der Auf­trags­emp­fänger sen­sible Kun­den­daten. Doch wie viele per­sön­liche Daten sind neben dem Namen, der Anschrift und Zah­lungs­mo­da­li­täten hierzu eigentlich erfor­derlich? Schwie­rig­keiten können bei der Aus­wertung von Log­da­teien ent­stehen, die keine per­so­nen­be­zo­genen Daten ent­halten dürfen. Eine Reich­wei­ten­messung bspw. via Google Ana­lytics erfordert einen Ver­trags­ab­schluss über die Auf­trags­da­ten­ver­ar­beitung mit Google, die Anony­mi­sierung der ver­folgten IP-Adressen und eine Wider­rufs­mög­lichkeit. Bei einer inkor­rekten Aus­führung droht der Verlust aller Daten.

Um einen regel­kon­formen Bestell­prozess zu garan­tieren, ist der Einsatz einer seriösen Shop­software ent­scheidend. Neben einer unver­züg­lichen Abwicklung, sollte diese auch die Mög­lichkeit anbieten, Ein­ga­be­fehler zu erkennen und zu kor­ri­gieren, die Pflicht­in­for­ma­tionen zum rich­tigen Zeit­punkt ein­zu­blenden und wichtige Infor­ma­tionen der AGB ein­zu­binden. Seit 01. August 2012 fordert der Gesetz­geber alle Ver­käufer auf, den Kunden deutlich über den Ver­trags­ab­schluss zu infor­mieren. Mittels der Button-Lösung kann diese Vorgabe innerhalb der Shop­software umge­setzt werden. Eine zunehmend wich­tigere Rolle spielen mobile End­geräte im Online­handel. Wer in diesem Zusam­menhang sein Angebot wei­terhin recht­sicher auf­recht­erhalten will, benötigt eine mobile Seite oder muss ein­zelne End­geräte blockieren.

Im Falle eines Miss­brauchs fremder Rechte droht dem Betreiber eines Online­shops unter Umständen eine Abmahnung inklusive einer Unter­las­sungs­er­klärung. Auf diese sollte unbe­dingt frist­ge­recht und mit­hilfe eines spe­zia­li­sierten Anwalts geant­wortet werden, da sonst Ord­nungs­gelder oder sogar Scha­dens­er­satz­klagen drohen.

Ein voll­stän­diges Impressum, unter­neh­mens­spe­zi­fische AGB sowie eine lückenlose Infor­ma­ti­ons­ver­mittlung gelten für viele Ver­braucher als Zeichen für Serio­sität und werden so auch zum Erfolg­faktor für das Unter­nehmen. Abschließend gab Bernhald Kelz den Teil­nehmern mit auf den Weg, immer vor Augen zu haben, welche Kosten aus einem Infor­ma­ti­ons­mangel oder Rechts­ver­let­zungen ent­stehen könnten.

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