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Gewerb­liche Schutz­rechte und Geis­tiges Eigentum (Über­sicht)

Als Fach­anwalt für Gewerb­lichen Rechts­schutz werde ich häufig gefragt, welche Rechts­ge­biete sich denn hinter dieser Bezeichnung ver­stecken. Die Antwort hierauf könnte in eine umfas­sende Dar­stellung und Defi­nition von gewerb­lichen Schutz­rechten, Geis­tigem Eigentum oder aber Imma­te­ri­al­gü­ter­rechten aus­ufern, die schließlich mit fol­gender Über­sicht endet.

Am ein­fachsten beant­wortet sich jedoch die Frage durch die Benennung der wich­tigsten Schutz­rechte bzw. Rechts­ge­biete. Diese sind das Patent- und Gebrauchs­muster, das Geschmacks­muster, das Kenn­zeichen- und hier ins­be­sondere das Mar­ken­recht sowie auch das Urhe­ber­recht. Des Wei­teren ist das Wett­be­werbs­recht als Bestandteil des Gewerb­lichen Rechts­schutzes zu behandeln, auch wenn dieses zumindest in wesent­lichen Bestim­mungen nicht vor­rangig dem Schutz der Ergeb­nisse geis­tigen Schaffens dient, vielmehr lediglich in Ein­zel­vor­schriften einen ergän­zenden Leis­tungs- und Geheim­nis­schutz enthält.

Die Aufgabe der Themen-Reihe Gewerb­licher Rechts­schutz ist es, die nicht­tech­ni­schen Schutz­rechte, d.h. das Marken‑, das Geschmacksmuster‑, das Urheber- und auch das Wett­be­werbs­recht, vor­zu­stellen und dem Leser einen pra­xis­ori­en­tierten (recht­lichen) Über­blick im Umgang mit den jeweils zugrunde lie­genden Schutz­ge­gen­ständen zu vermitteln.

Des Wei­teren sollen zahl­reiche ver­fah­rens­recht­liche Fragen ins­be­sondere im Zusam­menhang mit Rechts­ver­let­zungen beant­wortet werden. Auf­grund der The­mennähe zwi­schen dem Mar­ken­recht und der Reihe “Die Energie der Marke” wird das Mar­ken­recht umfassend im Wechsel mit den Bei­trägen von Andres Kühn dar­ge­stellt und erläutert werden. In dieser Reihe geht es hin­gegen in den kom­menden Bei­trägen zunächst mit dem Wett­be­werbs­recht los.

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