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INVEST-Zuschuss für noch mehr aktive Business Angels verbessert

Obwohl er sich primär an Business Angels richtet, ist das Pro­gramm “INVEST-Zuschuss für Wag­nis­ka­pital” des Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­te­riums gerade auch für Startups inter­essant. Mit Infor­ma­tionen zu dieser För­derung und der Beschei­nigung, dass man als Startup för­der­fähig ist, kann viel­leicht der eine oder andere Business Angel leichter oder auch zusätzlich über­zeugt werden. Schließlich erhält der Business Angel 20% seiner Inves­ti­ti­ons­summe vom Staat als Zuschuss.

Zum 1. Januar 2017 wurde das Pro­gramm für jungen Unter­nehmen und Business Angels nochmal deutlich attrak­tiver gestaltet. Ergänzt wurde zudem eine neue För­der­kom­po­nente. Die Ver­bes­se­rungen bringen Inves­toren und Startups fol­gende Vorteile:

Ziel­gruppe sind weiter junge, inno­vative Unter­nehmen. Ob ein Startup inno­vativ ist, wird aber nicht mehr allein anhand eines starren Bran­chen­schlüssels geprüft. Neu kann das auch durch ein externes, unab­hän­giges Kurz­gut­achten der Inno­va­tiosgrad belegt werden.

Zukünftig werden auch größere Finan­zie­rungs­runden för­der­fähig. Die för­der­fähige Inves­ti­ti­ons­summe je Investor ver­doppelt sich auf jährlich maximal 500.000 Euro, der maximale jähr­liche Zuschuss pro Investor steigt damit auf 100.000 Euro. Will ein Startup mehrere Inves­toren ein­binden, wird auch das leichter. Die jähr­liche Ober­grenze pro Unter­nehmen wird auf 3 Mio. Euro verdreifacht.

Auch bei Art und Zeit­punkt der Invest­ments ist jetzt mehr möglich. Neben offenen Betei­li­gungen sind auch Wan­del­darlehn unter bestimmten Bedin­gungen för­der­fähig. Ebenso för­der­fähig wird neben dem Erst- auch ein darauf auf­bau­endes Fol­ge­investment, wenn der Zuschuss bereits beim Erst­in­vestment genutzt wurde.

Neu ein­ge­führt wurde der sog. Exit­zu­schuss. Er beträgt 25% des Gewinns, der für den Business Angel bei einer mit INVEST geför­derten Betei­ligung ent­steht. Prak­tisch stellt das eine pau­schale Erstattung der vom Investor auf die Ver­äu­ße­rungs­ge­winne zu zah­lenden Steuern dar.

Auch bei den for­mellen Anfor­de­rungen an die Inves­toren gibt es Erleich­te­rungen. Private Inves­toren, die ihre Betei­ligung über eine Betei­li­gungs­ge­sell­schaft ein­gehen wollen, können dies in Zukunft neben GmbHs auch über eine haf­tungs­be­schränkte Unter­neh­mer­ge­sell­schaft (UG) tun. Zudem fällt die Bedingung eines Mehr­heits­ge­sell­schafters weg und die Anzahl der zuläs­sigen Gesell­schafter an der Betei­li­gungs­ge­sell­schaft wird von vier auf sechs erhöht.

Bereits im Dezember 2016 gab der Bun­des­mi­nister für Wirt­schaft und Energie, Sigmar Gabriel, den Start­schuss für INVEST 2.0. Die Ver­än­de­rungen sollen dazu bei­tragen, den Wag­nis­ka­pi­tal­standort Deutschland attrak­tiver zu machen und die Wachs­tums­fi­nan­zierung von Startups zu ver­bessern. Die soge­nannten Business Angels sind laut Gabriel für viele Startups in Deutschland unver­zichtbare Partner, die nicht nur Geld geben, sondern ihnen auch mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Weitere Infor­ma­tionen zu INVEST und den För­der­be­din­gungen findet Ihr übrigens auf der neuen Website.

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