Welche Steuern muss ich als Freiberufler zahlen?
Als Freiberufler unterliegen Sie der Einkommenssteuer. Als Bestandteil Ihrer Einkommenssteuererklärung müssen Sie dem Finanzamt eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung vorlegen. Auf deren Basis wird die Einkommenssteuerzahlung des vorangegangenen Jahres und die Vorauszahlung für das Folgejahr ermittelt. Anders als bei Arbeitnehmern, die monatliche Einkommenssteuervorauszahlungen leisten, führen Sie die Steuervorauszahlung für die Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit vierteljährlich jeweils zum 10.3., 10.6., 10.9. und 10.12. des Kalenderjahres an das Finanzamt ab.
Bis auf wenige Ausnahmen – beispielsweise die Tätigkeit als Arzt oder Heilpraktiker (siehe Umsatzsteuerbefreiungen nach § 4 Umsatzsteuergesetz) – unterliegen auch freiberufliche Einnahmen der Umsatzsteuer. Gleich dem Gewerbetreibenden können Sie sich im Rahmen der Kleinunternehmerregelung von der Umsatzsteuer befreien lassen. Voraussetzung hierfür: Ihr Gesamtumsatz hat im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 € nicht überstiegen und wird voraussichtlich im aktuellen Jahr maximal 50.000 € betragen.
Gewerbesteuer fällt für Freiberufler nicht an.