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Check­liste “Freie Berufe” – Welche Steuern muss ich zahlen?

Welche Steuern muss ich als Frei­be­rufler zahlen?

Als Frei­be­rufler unter­liegen Sie der Ein­kom­mens­steuer. Als Bestandteil Ihrer Ein­kom­mens­steu­er­erklärung müssen Sie dem Finanzamt eine Ein­nahmen-Über­schuss-Rechnung vor­legen. Auf deren Basis wird die Ein­kom­mens­steu­er­zahlung des vor­an­ge­gan­genen Jahres und die Vor­aus­zahlung für das Fol­gejahr ermittelt. Anders als bei Arbeit­nehmern, die monat­liche Ein­kom­mens­steu­er­vor­aus­zah­lungen leisten, führen Sie die Steu­er­vor­aus­zahlung für die Ein­künfte aus selbst­stän­diger Tätigkeit vier­tel­jährlich jeweils zum 10.3., 10.6., 10.9. und 10.12. des Kalen­der­jahres an das Finanzamt ab.

Bis auf wenige Aus­nahmen – bei­spiels­weise die Tätigkeit als Arzt oder Heil­prak­tiker (siehe Umsatz­steu­er­be­frei­ungen nach § 4 Umsatz­steu­er­gesetz) – unter­liegen auch frei­be­ruf­liche Ein­nahmen der Umsatz­steuer. Gleich dem Gewer­be­trei­benden können Sie sich im Rahmen der Klein­un­ter­neh­mer­re­gelung von der Umsatz­steuer befreien lassen. Vor­aus­setzung hierfür: Ihr Gesamt­umsatz hat im vor­an­ge­gan­genen Kalen­derjahr 17.500 € nicht über­stiegen und wird vor­aus­sichtlich im aktu­ellen Jahr maximal 50.000 € betragen.

Gewer­be­steuer fällt für Frei­be­rufler nicht an.

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