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90% Beratungsförderung für Existenzgründer – letzte Antragstellung am 15. Dezember 2013 möglich

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt Existenzgründer und Unternehmensnachfolger auf dem Weg in die Selbstständigkeit mit Fördermitteln. Im Rahmen des Gründercoaching Deutschland bezuschusst sie Coachingmaßnahmen für finanzielle, wirtschaftliche und organisatiorische Fragen. Dazu gehören u.a. die Prüfung der Unternehmensstrukturen, die Verbesserung der Kundenakquise, der Umgang mit Mitarbeitern oder auch die Prüfung der Kalkulationen und Kostenstrukturen der neuen Firma. Ausgeschlossen sind beispielsweise Beratungen für Rechts- und Steuerfragen. Antragsberechtigt sind Existenzgründer, die ihren Sitz in Deutschland haben und in der gewerblichen Wirtschaft bzw. als Freiberufler – Achtung: nicht als Unternehmensberater – tätig sind.

Bis zu 90 % der Kosten für einen Berater – maximal 3.600 € – können sich Existenzgründer bezuschussen lassen. Voraussetzung ist, dass sie aus der Arbeitslosigkeit heraus gründeten und ihre Gründung nicht länger als 1 Jahr zurückliegt. Diese Fördermöglichkeit läuft zum 31.12.2013 aus! Wer noch Anträge stellen möchte, muss dies bis zum 15.12.2013 tun. Eine Verlängerung wird es nicht geben.

Alle anderen Existenzgründer in den neuen Bundesländern können einen Zuschuss über 75 % der Kosten – maximal 4.500 € – beantragen, so lange ihre Gründung noch nicht länger als 5 Jahre zurückliegt. Ob Ihr nach dem Studium, aus dem Job heraus oder aus der Arbeitslosigkeit gegründet habt, spielt hier keine Rolle. Die Antragstellung hierfür ist noch bis zum 30.06.2014 möglich. Ob die Förderung darüberhinaus verlänger wird, ist derzeit nicht bekannt.

Falls das für Euch interessant ist, solltet ihr also schnell Handeln!

Die wichtigsten Schritte:

  • Geeigneten Gründercoach in der KfW-Beraterbörse aussuchen und mit ihm die Inhalte des Coachings abstimmen.
  • Onlineantrag bei der KfW ausfüllen.
  • Antrag vor Ort bei einem Regionalpartner einreichen (je nach Branche sind das die IHK und/oder die HWK).
  • Für die 90% Zuschussvariante muss das bis zum 20.12.2013  geschehen sein.
  • Die KfW prüft den Antrag und informiert über die Enstcheidung.
  • Coachingvertrag unterschreiben sobald der Förderbescheid vorliegt.

Wir wünschen dafür viel Erfolg!

 

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