Bei­spiele unlau­terer geschäft­licher Handlungen
In § 4 UWG sind ins­gesamt 11 Bei­spielstat­be­stände dafür auf­ge­zählt, wann eine geschäft­liche Handlung unlauter ist. Dabei liegt der Auf­zählung der Tat­be­stände kein nach bestimmten Prin­zipien geord­netes Konzept zugrunde. Einige Tat­be­stände dienen nur dem Schutz der Markt­partner, ins­be­sondere der Ver­braucher […]
↑ Nach oben