In § 4 UWG sind insgesamt 11 Beispielstatbestände dafür aufgezählt, wann eine geschäftliche Handlung unlauter ist. Dabei liegt der Aufzählung der Tatbestände kein nach bestimmten Prinzipien geordnetes Konzept zugrunde. Einige Tatbestände dienen nur dem Schutz der Marktpartner, insbesondere der Verbraucher […]