Veröffentlicht am

Hinter den Kulissen: Von gerichteten Richtlinien für Startups in Sachsen

Keine Chance für Startups - zunächst!
Keine Chance für Startups – zunächst! (Quelle: Pixabay)

Eine regelrechte Ablehnungswelle von Anträgen für das Darlehen aus dem Soforthilfeprogramm des Bundeslandes Sachsen erreichte uns Mitte Mai 2020. Betroffen waren insbesondere Startups, die in den vergangenen Jahren kein positives Betriebsergebnis erzielt haben, da sie – ganz Startup-Manier – alles Erwirtschaftete direkt in das Wachstum und Vorankommen des Unternehmens steckten oder  eine längere, investitionsintensive Anlaufzeit haben. Unsere anfängliche Ernüchterung wich schnell dem Kampfgeist für unsere Teams. Anfang Mai nahmen wir gemeinsam mit Ute Zesewitz von der IHK Dresden die aktuellen Staatshilfen für KMU in Sachsen unter die Lupe und teilten die ersten Erfahrungen mit den Corona-Soforthilfeprogrammen. Als Klassiker, wenn man so will, stellten sich der Bundeszuschuss für kleine Unternehmen sowie das Soforthilfe-Darlehen des Landes Sachsen heraus. Die Anträge für den Zuschuss in Höhe von maximal 15.000 € wurden zumeist innerhalb von wenigen Tagen bewilligt. Die Anträge für das Soforthilfe-Darlehen dauerten verständlicherweise um einiges länger. Hier geht es um durchaus höhere Summen von zuerst 50.000 €. Später wurde die zweite Stufe bis 100.000 € für KMU größer 10 Mitarbeiter und höherem Umsatz nachgelegt.

Und dann flatterten sie herein. Die ersten Ablehnungen für unsere Teams, die wir zum Anlass nahmen, genauer hinzusehen. Gemeinsam mit Ute Zesewitz erörterten wir die Gründe für die Ablehnungen und die möglichen Mittel, hier einen positiven Bescheid zu erwirken. Die dargelegten Ablehnungsgründe gestalteten sich durch die Bank weg nahezu identisch. Und es gab genau zwei davon. Das Unternehmen sei zu jung (nach dem 31. Dezember 2019 gegründet) bzw. habe es in 2019 keine Umsätze erzielt oder die Kapitaldienstfähigkeit der Startups wurde bezweifelt. Das konnte so nicht stehen bleiben. Wir betrachteten die Historien der Unternehmen in der jüngsten Vergangenheit vor dem ersten Lockdown in Deutschland und stellten schnell fest, dass das Bundesland Sachsen sich noch Ende 2019 mit Kreditsummen aus Marktbeförderungsprogrammen von bis zu 500.000 € und Investments in ähnlichen Größenordnungen zu den Startups bekannt hatte. Eine Kapitaldienstfähigkeit wurde an dieser Stelle niemals bezweifelt. Im Gegenteil. Bis quasi vorgestern wurden genau diese jungen Wilden zu jeder passenden Gelegenheit voller Stolz präsentiert.

Exkurs: Wer sich jetzt fragt, warum die Startups die Investorengelder oder die Mittel aus den vorausgegangenen Darlehen nicht zur Liquiditätssicherung nutzen, dem sei gesagt, dass auch ein Investor zum Beispiel mit einer Meilensteinplanung eine Zweckgebundenheit seiner eingebrachten Mittel erreichen möchte. Und ein Darlehen aus einem Marktbeförderungsprogramm eben der Marktbeförderung dienen soll und nicht der Liquiditätssicherung von Startups. Der Umstand, dass man in Friedenszeiten Förderungen oder Beteiligungen nutzt, sollte eine Betroffenheit von COVID-19 nicht in Frage stellen.

In mühevoller Kleinarbeit trugen wir gemeinsam mit den Startups verschiedene Aspekte in der jeweiligen Startup-Historie zusammen, stellten klar, dass sich die Betroffenheit von COVID-19 nicht nur über den Einbruch von Umsätzen definiert, sondern durchaus auch über verzögerte Finanzierungsrunden, den Rückzug von Pilotkunden oder anderen wichtigen Partnern. Zusammen mit den Teams gestalteten Ute Zesewitz und ich entsprechende Schreiben an die SAB.

Parallel wandte sich Ute Zesewitz an die Richtlinienverantwortlichen im Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und stellte dort eindrücklich die sich häufenden Ablehnungen mit der Fragestellung vor, ob Startups konkret von der Soforthilfe über das Darlehensprogramm von Sachsen ausgeklammert werden sollen. Sollten sie nicht! Ausgesprochen schnell begannen auf unseren Impuls hin die Mühlen zu mahlen und wir durften einen erfreulichen Erfolg vermelden. Beide Ablehnungsgründe wurden in der Richtlinienauslegung angepasst. Demnach waren nun auch Startups, die nach dem 31. Dezember 2019 gegründet worden sind (nämlich nun bis zum 22. März 2020) grundsätzlich antragsberechtigt. Das heißt auch, dass nicht nur Umsatzeinbrüche eine COVID-19-Betroffenheit ausmachen. Außerdem galt nun, dass ein Darlehen für Startups, jünger drei Jahre, auch bei fehlender Kapitaldienstfähigkeit durchaus bewilligt wird. So viel zur Theorie. Rasch folgten den Worten dann auch Taten. Fast alle Startups, die sich dazu bei uns gemeldet hatten, erhielten inzwischen einen positiven Bescheid. Und wir freuen uns mit ihnen, dass wir gemeinsam etwas bewegen konnten.

An dieser Stelle wollten wir euch motivieren, noch bis 30. September einen Antrag auf Gewährung des Darlehens zu stellen, wenn ihr durch die Auswirkungen von COVID-19 in Liquiditätsschwierigkeiten geraten seid. Mit Bekanntgabe des Impulsprogramms für Sachsen wurde das Soforthilfedarlehen eingestellt. Eine Beantragung ist demnach nicht mehr möglich. Wir warten, gemeinsam mit euch, auf die Bekanntgabe weiterer Details zur Ausgestaltung des Impulsprogramms. Dennoch seid hier dazu aufgerufen, abgelehnte Darlehensanträge noch einmal bei der SAB prüfen zu lassen. Auch wenn die Ablehnung schon eine Weile zurückliegen sollte, werden diese noch geprüft.

↑ Nach oben