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Erfolg­reiche Unter­neh­me­rinnen gesucht – Bewerbt Euch für den Säch­si­schen Grün­de­rin­nen­preis 2017!

Seit 2008 ver­leiht das Säch­sische Staats­mi­nis­terium für Soziales und Ver­brau­cher­schutz den Säch­si­schen Grün­de­rin­nen­preis an Frauen, die ihr Unter­nehmen erfolg­reich auf dem Markt posi­tio­niert haben. Ziel des Preises ist es, Frauen zum Gründen zu ermu­tigen und ein grün­de­rin­nen­freund­liches Umfeld zu stärken. Zum ersten Mal können sich Unter­neh­me­rinnen nun auch direkt für den Preis bewerben. Vor­aus­setzung hierfür ist, dass sie in den letzten 7 Jahren ein Unter­nehmen in Sachsen gegründet oder über­nommen haben. Die Bewer­bungs­frist endet am 31. Oktober 2016. Unter allen ein­ge­reichten Bewer­bungen ent­scheidet eine unab­hängige Jury über die Gewin­ne­rinnen. Der 1. Preis ist mit 5.000 Euro, der 2. Preis mit 1.000 Euro dotiert. Alle wei­teren Infor­ma­tionen zur Bewerbung findet Ihr hier.

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