Seit 2008 verleiht das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz den Sächsischen Gründerinnenpreis an Frauen, die ihr Unternehmen erfolgreich auf dem Markt positioniert haben. Ziel des Preises ist es, Frauen zum Gründen zu ermutigen und ein gründerinnenfreundliches Umfeld zu stärken. Zum ersten Mal können sich Unternehmerinnen nun auch direkt für den Preis bewerben. Voraussetzung hierfür ist, dass sie in den letzten 7 Jahren ein Unternehmen in Sachsen gegründet oder übernommen haben. Die Bewerbungsfrist endet am 31. Oktober 2016. Unter allen eingereichten Bewerbungen entscheidet eine unabhängige Jury über die Gewinnerinnen. Der 1. Preis ist mit 5.000 Euro, der 2. Preis mit 1.000 Euro dotiert. Alle weiteren Informationen zur Bewerbung findet Ihr hier.