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Neue Beratungsförderung ersetzt das „Gründercoaching Deutschland“

Wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bereits Mitte 2015 angekündigt hatte, bringt das neue Jahr einige Änderungen in der bundesweiten Beratungsförderung für kleine und mittlere Unternehmen mit sich!

Die bisherigen Förderprogramme „Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung“, „Gründercoaching Deutschland“, „Turn-Around-Beratung“ und „Runder Tisch“ werden seit 01.01.2016 in dem Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ zusammengefasst. Dieses richtet sich speziell an Jung- und Bestandsunternehmen sowie Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden. Beratungen vor der Gründung können nicht bezuschusst werden, auch gemeinnützige Unternehmen sind nicht antragsberechtigt.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Wie hoch der Zuschuss ist, hängt von den maximal förderfähigen Beratungskosten und dem Standort des Unternehmens ab. Die Bemessungsgrundlage liegt für Jungunternehmen bei 4.000 Euro, für Bestandsunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten bei 3.000 Euro. Damit bleibt die Fördersumme für Start-ups gleich, der Fördersatz steigt für die neuen Bundesländer (außer Raum Leipzig) jedoch von 75 % auf 80 %.

Was wird bezuschusst?

Beratungsschwerpunkte bilden Angebote zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Themen. Zusätzlich gibt es Beratungsangebote zur Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit. Bestandsunternehmen dürfen pro Schwerpunkt nicht mehr als fünf Tage beanspruchen. Für alle anderen Unternehmen gilt der maximale Förderzeitraum von sechs Monaten. Wichtig ist, dass der Berater die Leistung schriftlich in einem Bericht dokumentieren muss. Seminare und Workshops werden nicht berücksichtigt. Und aufgepasst: Nicht jeder darf beraten! Der Berater braucht die entsprechend erforderlichen Fähigkeiten und muss einen Qualitätsnachweis erbringen. Nur so ist eine richtlinienkonforme Beratung gewährleistet.

Wer einen Antrag stellen möchte, kann das online über die Antragsplattform des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Voraussetzung für Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten ist ein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner. Der Verwendungsnachweis der Förderung muss innerhalb der sechsmonatigen Frist eingereicht werden.

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