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Neue Bera­tungs­för­derung ersetzt das „Grün­der­coa­ching Deutschland“

Wie das Bun­des­mi­nis­terium für Wirt­schaft und Energie bereits Mitte 2015 ange­kündigt hatte, bringt das neue Jahr einige Ände­rungen in der bun­des­weiten Bera­tungs­för­derung für kleine und mittlere Unter­nehmen mit sich!

Die bis­he­rigen För­der­pro­gramme „För­derung unter­neh­me­ri­schen Know-hows durch Unter­neh­mens­be­ratung”, „Grün­der­coa­ching Deutschland“, „Turn-Around-Beratung“ und „Runder Tisch“ werden seit 01.01.2016 in dem Pro­gramm „För­derung unter­neh­me­ri­schen Know-hows“ zusam­men­ge­fasst. Dieses richtet sich spe­ziell an Jung- und Bestands­un­ter­nehmen sowie Unter­nehmen, die sich in wirt­schaft­lichen Schwie­rig­keiten befinden. Bera­tungen vor der Gründung können nicht bezu­schusst werden, auch gemein­nützige Unter­nehmen sind nicht antragsberechtigt.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Wie hoch der Zuschuss ist, hängt von den maximal för­der­fä­higen Bera­tungs­kosten und dem Standort des Unter­nehmens ab. Die Bemes­sungs­grundlage liegt für Jung­un­ter­nehmen bei 4.000 Euro, für Bestands­un­ter­nehmen und Unter­nehmen in Schwie­rig­keiten bei 3.000 Euro. Damit bleibt die För­der­summe für Start-ups gleich, der För­dersatz steigt für die neuen Bun­des­länder (außer Raum Leipzig) jedoch von 75 % auf 80 %.

Was wird bezuschusst?

Bera­tungs­schwer­punkte bilden Angebote zu wirt­schaft­lichen, finan­zi­ellen, per­so­nellen und orga­ni­sa­to­ri­schen Themen. Zusätzlich gibt es Bera­tungs­an­gebote zur Wie­der­her­stellung der Leis­tungs- und Wett­be­werbs­fä­higkeit. Bestands­un­ter­nehmen dürfen pro Schwer­punkt nicht mehr als fünf Tage bean­spruchen. Für alle anderen Unter­nehmen gilt der maximale För­der­zeitraum von sechs Monaten. Wichtig ist, dass der Berater die Leistung schriftlich in einem Bericht doku­men­tieren muss. Seminare und Work­shops werden nicht berück­sichtigt. Und auf­ge­passt: Nicht jeder darf beraten! Der Berater braucht die ent­spre­chend erfor­der­lichen Fähig­keiten und muss einen Qua­li­täts­nachweis erbringen. Nur so ist eine richt­li­ni­en­kon­forme Beratung gewährleistet.

Wer einen Antrag stellen möchte, kann das online über die Antrags­plattform des Bun­des­amtes für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trolle (BAFA). Vor­aus­setzung für Jung­un­ter­nehmen und Unter­nehmen in Schwie­rig­keiten ist ein Infor­ma­ti­ons­ge­spräch mit einem regio­nalen Ansprech­partner. Der Ver­wen­dungs­nachweis der För­derung muss innerhalb der sechs­mo­na­tigen Frist ein­ge­reicht werden.

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