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Förderzeitraum für das Mikrodarlehen II endet zum 31.12.2015

Existenzgründer und junge Unternehmen haben noch bis zum 31.12.2015 die Möglichkeit, im laufenden Förderzeitraum ein Mikrodarlehen zu beantragen. Bei einem Effektivzins von 1,9% könnt Ihr so einen günstigen Kleinkredit von bis zu 20.000 Euro erhalten. Die Antragstellung ist noch bis zum 09.10.2015 möglich – es gilt der Posteingang bei der SAB. Eine Antragsbearbeitung erfolgt nur bei Vorlage aller vollständig ausgefüllten Unterlagen bis spätestens zum 30.11.2015, unvollständig eingereichte Anträge werden abgelehnt.

Nach Veröffentlichung der neuen Förderrichtlinie – wie diese aussehen wird, ist noch nicht bekannt – ist wieder eine Antragstellung für das Mikrodarlehen möglich.

Weitere Informationen zum aktuellen Programm erhaltet Ihr bei der Sächsischen Aufbaubank und bei dresden|exists.

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