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För­der­zeitraum für das Mikro­dar­lehen II endet zum 31.12.2015

Exis­tenz­gründer und junge Unter­nehmen haben noch bis zum 31.12.2015 die Mög­lichkeit, im lau­fenden För­der­zeitraum ein Mikro­dar­lehen zu bean­tragen. Bei einem Effek­tivzins von 1,9% könnt Ihr so einen güns­tigen Klein­kredit von bis zu 20.000 Euro erhalten. Die Antrag­stellung ist noch bis zum 09.10.2015 möglich – es gilt der Post­eingang bei der SAB. Eine Antrags­be­ar­beitung erfolgt nur bei Vorlage aller voll­ständig aus­ge­füllten Unter­lagen bis spä­testens zum 30.11.2015, unvoll­ständig ein­ge­reichte Anträge werden abgelehnt.

Nach Ver­öf­fent­li­chung der neuen För­der­richt­linie – wie diese aus­sehen wird, ist noch nicht bekannt – ist wieder eine Antrag­stellung für das Mikro­dar­lehen möglich.

Weitere Infor­ma­tionen zum aktu­ellen Pro­gramm erhaltet Ihr bei der Säch­si­schen Auf­baubank und bei dresden|exists.

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