Auch 2015 setzt die KfW das Beratungsprogramm „Gründercoaching Deutschland“ fort. Mit Hilfe von Eigenmitteln sichert die Förderbank die Beratungsförderung für Gründer nach dem Auslaufen des bisherigen ESF-finanzierten Programms und führt gleichzeitig ab 01.05.2015 einige Neuerungen ein.
Existenzgründer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft, der freien Berufe sowie erstmals Social Entrepreneure (gemeinnützige Rechtsform) können sich für das Programm bewerben. Alle Antragssteller dürfen nicht länger als zwei Jahre am Markt aktiv sein. Die selbständige Tätigkeit kann dabei als Voll- oder als Nebenerwerb ausgeübt werden. Gründer erhalten in den neuen Bundesländern (ohne Berlin und die Region Leipzig) einen Zuschuss in Höhe von 75 % des Beratungshonorars. In den alten Bundesländern, Berlin und der Region Leipzig beträgt der Zuschuss 50 % des Honorars, wobei diese Summe jeweils maximal 4.000 EUR (netto) betragen darf.
Bis Januar 2016 möchte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie außerdem ein Beratungsangebot für Gründer sowie kleine und mittlere Unternehmen in allen Unternehmensphasen entwickeln. Zukünftig sollen alle Programmvarianten der Beratungsförderung vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) angeboten werden.