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“Grün­der­coa­ching Deutschland” wird fortgesetzt

Auch 2015 setzt die KfW das Bera­tungs­pro­gramm „Grün­der­coa­ching Deutschland“ fort. Mit Hilfe von Eigen­mitteln sichert die För­derbank die Bera­tungs­för­derung für Gründer nach dem Aus­laufen des bis­he­rigen ESF-finan­zierten Pro­gramms und führt gleich­zeitig ab 01.05.2015 einige Neue­rungen ein.

Exis­tenz­gründer im Bereich der gewerb­lichen Wirt­schaft, der freien Berufe sowie erstmals Social Entre­pre­neure (gemein­nützige Rechtsform) können sich für das Pro­gramm bewerben. Alle Antrags­steller dürfen nicht länger als zwei Jahre am Markt aktiv sein. Die selb­ständige Tätigkeit kann dabei als Voll- oder als Neben­erwerb aus­geübt werden. Gründer erhalten in den neuen Bun­des­ländern (ohne Berlin und die Region Leipzig) einen Zuschuss in Höhe von 75 % des Bera­tungs­ho­norars. In den alten Bun­des­ländern, Berlin und der Region Leipzig beträgt der Zuschuss 50 % des Honorars, wobei diese Summe jeweils maximal 4.000 EUR (netto) betragen darf.

Bis Januar 2016 möchte das Bun­des­mi­nis­terium für Wirt­schaft und Energie außerdem ein Bera­tungs­an­gebot für Gründer sowie kleine und mittlere Unter­nehmen in allen Unter­neh­mens­phasen ent­wi­ckeln. Zukünftig sollen alle Pro­gramm­va­ri­anten der Bera­tungs­för­derung vom BAFA (Bun­desamt für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trolle) ange­boten werden.

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