Veröffentlicht am

NEU: Technologiegründerstipendium

Die alte ESF-Förderperiode hat sich nun endgültig verabschiedet. Damit leider auch schon seit längerem das SAB-Seed Stipendium. Doch es besteht kein Anlass zur Sorge. Unter neuem Namen und zum Teil mit neuen Rahmenbedingungen wird es als „Technologiegründerstipendium“ fortgeführt.

Kurz zur Wiederauffrischung: Was ist das für ein Programm?

Das Land Sachsen gewährt innovativen Start-ups in möglichst zukunftsträchtigen Bereichen ein personenbezogenes Stipendium. Bei Gewährung sind so für max. 12 Monate die Lebenshaltungskosten gedeckt. Antragsberechtigt sind Wissenschaftler, ehemalige Wissenschaftler, Absolventen und mit Ausnahmen Studierende, die ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz in Sachsen haben. Gefördert werden Teams von min. 2 und max. 3 Gründern. Die Antragstellung erfolgt direkt bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) und ist unbedingt vor der Gründung einzureichen. Neben verschiedenen Formularen ist ein vollständiger Businessplan Bedingung. Die Gründung muss dann innerhalb der ersten 6 Monate des Stipendiums erfolgen.

Was ist neu?

Absolvent bzw. ehemaliger Wissenschaftler im Sinne der Richtlinie ist man nun, wenn das Studium oder die Tätigkeit an einer Hochschule nicht länger als 10 Jahre zurückliegt. Die alte Richtlinie gab hier nur 5 Jahre vor. Sogar ein Überschreiten der Frist kann unter Umständen möglich sein, wenn diese Person eine leitende Aufgabe (technologisch oder kaufmännisch) im Gründerteam wahrnimmt. Weiterhin ist der Kreis der Antragsberechtigten mit den Berufsakademien deutlich erweitert worden.

Neu ist ebenso die Höhe des Stipendiums. So erhalten Absolventen zukünftig 2.500 EUR und Promivierte 3.000 EUR pro Monat. Damit ist das Stipendium mit jeweils einer Erhöhung von 500 EUR im Vergleich zum SEED-Stipendium auch finanziell attraktiver geworden. Studierende erhalten 1.000 EUR. Das sind 200 EUR mehr als vorher.

Fazit: Das neue Technologiegründerstipendium ist mit der Erweiterung auf die Berufsakademien und der verlängerten Frist für Absolventen/ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiter für deutlich mehr Gründer zugänglich. Dazu kommt, dass das Stipendium nun auch finanziell wesentlich attraktiver geworden ist.

Jetzt seid Ihr gefragt, neue und zukunftsfähige Ideen zu kreieren. Bei allem weiterem – die Entwicklung der Idee zu einem Gründungskonzept und die Antragstellung – seid Ihr bei dresden|exists genau richtig. Den Businessplan könnt Ihr schon jetzt vorbereiten – wir unterstützen Euch gern dabei. Die Antragstellung bei der SAB ist aktuell noch nicht möglich. Wenn es soweit ist, erfahrt Ihr das natürlich von uns.


↑ Nach oben