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NEU: Tech­no­lo­gie­grün­der­sti­pendium

Die alte ESF-För­der­pe­riode hat sich nun end­gültig ver­ab­schiedet. Damit leider auch schon seit län­gerem das SAB-Seed Sti­pendium. Doch es besteht kein Anlass zur Sorge. Unter neuem Namen und zum Teil mit neuen Rah­men­be­din­gungen wird es als „Tech­no­lo­gie­grün­der­sti­pendium“ fortgeführt.

Kurz zur Wie­der­auf­fri­schung: Was ist das für ein Programm?

Das Land Sachsen gewährt inno­va­tiven Start-ups in mög­lichst zukunfts­träch­tigen Bereichen ein per­so­nen­be­zo­genes Sti­pendium. Bei Gewährung sind so für max. 12 Monate die Lebens­hal­tungs­kosten gedeckt. Antrags­be­rechtigt sind Wis­sen­schaftler, ehe­malige Wis­sen­schaftler, Absol­venten und mit Aus­nahmen Stu­die­rende, die ihren Haupt- oder Neben­wohnsitz in Sachsen haben. Gefördert werden Teams von min. 2 und max. 3 Gründern. Die Antrag­stellung erfolgt direkt bei der Säch­si­schen Auf­baubank (SAB) und ist unbe­dingt vor der Gründung ein­zu­reichen. Neben ver­schie­denen For­mu­laren ist ein voll­stän­diger Busi­nessplan Bedingung. Die Gründung muss dann innerhalb der ersten 6 Monate des Sti­pen­diums erfolgen.

Was ist neu?

Absolvent bzw. ehe­ma­liger Wis­sen­schaftler im Sinne der Richt­linie ist man nun, wenn das Studium oder die Tätigkeit an einer Hoch­schule nicht länger als 10 Jahre zurück­liegt. Die alte Richt­linie gab hier nur 5 Jahre vor. Sogar ein Über­schreiten der Frist kann unter Umständen möglich sein, wenn diese Person eine lei­tende Aufgabe (tech­no­lo­gisch oder kauf­män­nisch) im Grün­derteam wahr­nimmt. Wei­terhin ist der Kreis der Antrags­be­rech­tigten mit den Berufs­aka­demien deutlich erweitert worden.

Neu ist ebenso die Höhe des Sti­pen­diums. So erhalten Absol­venten zukünftig 2.500 EUR und Pro­mi­vierte 3.000 EUR pro Monat. Damit ist das Sti­pendium mit jeweils einer Erhöhung von 500 EUR im Ver­gleich zum SEED-Sti­pendium auch finan­ziell attrak­tiver geworden. Stu­die­rende erhalten 1.000 EUR. Das sind 200 EUR mehr als vorher.

Fazit: Das neue Tech­no­lo­gie­grün­der­sti­pendium ist mit der Erwei­terung auf die Berufs­aka­demien und der ver­län­gerten Frist für Absolventen/ehemalige wis­sen­schaft­liche Mit­ar­beiter für deutlich mehr Gründer zugänglich. Dazu kommt, dass das Sti­pendium nun auch finan­ziell wesentlich attrak­tiver geworden ist.

Jetzt seid Ihr gefragt, neue und zukunfts­fähige Ideen zu kre­ieren. Bei allem wei­terem – die Ent­wicklung der Idee zu einem Grün­dungs­konzept und die Antrag­stellung – seid Ihr bei dresden|exists genau richtig. Den Busi­nessplan könnt Ihr schon jetzt vor­be­reiten – wir unter­stützen Euch gern dabei. Die Antrag­stellung bei der SAB ist aktuell noch nicht möglich. Wenn es soweit ist, erfahrt Ihr das natürlich von uns.


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