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Und wenn es doch schief geht? – Frei­willige Arbeits­lo­sen­ver­si­cherung für Gründer

Manchmal scheitern auch tolle Ideen. Gut, dass es für diesen Fall die Mög­lichkeit gibt, sich frei­willig gegen Arbeits­lo­sigkeit zu ver­si­chern. Hier ein Über­blick über die Voraussetzungen:

1) Berech­tigter Personenkreis

Eine frei­willige Arbeits­lo­sen­ver­si­cherung kommt für Euch in Frage, wenn Ihr in den letzten 24 Monaten min­destens 12 Monate lang in einem sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­tigem Ver­hältnis standet. Habt Ihr nur hin und wieder eine Anstellung gehabt, könnt Ihr die ein­zelnen Zeiten auf­ad­dieren – die Summe zählt! Berück­sichtigt werden auch die Zeiten, in denen Ihr Ent­gel­ter­satz­leis­tungen nach dem SGB III bezogen habt. Das können bspw. Arbeits­lo­sengeld oder auch Elterngeld sein.

2) Bei­tragshöhe

Der Beitrag zur frei­wil­ligen Arbeits­lo­sen­ver­si­cherung ist 3 Prozent der Bezugs­größe für die Sozi­al­ver­si­che­rungs­pflicht. Für das Jahr 2014 sind das 3 Prozent von 2.345 € (Ost) – also 70,35 € (Ost). Als Exis­tenz­gründer erhaltet Ihr im Jahr der Gründung und im dar­auf­fol­genden Kalen­derjahr eine Ermä­ßigung von 50 Prozent (3 Prozent der hälf­tigen Bezugs­größe). Das bedeutet für Euch in den ersten beiden Geschäfts­jahren 35,18 € (Ost).

4) Leis­tungen

Wenn Ihr dau­erhaft weniger als 15 Stunden selbst­ständig tätig seid und Euch wieder arbeits­su­chend meldet, erhaltet Ihr Unter­stützung aus der frei­wil­ligen Arbeits­lo­sen­ver­si­cherung. Die Höhe der monat­lichen Zahlung richtet sich nach einem fik­tiven Arbeits­entgelt, welches im wesent­lichen durch Euren Abschluss bestimmt wird. Für einen Fach­hoch­schul­ab­schluss werden aktuell bspw. 1.222,20 € monatlich zu Grunde gelegt. Dieser Wert ist eine Ori­en­tierung. Seid Ihr in den letzen 24 Monaten vor Beginn der Arbeits­lo­sigkeit min­destens 150 Tage in einer sozi­al­ver­si­che­rungs­pflichten Anstellung gewesen? Dann wird Euer dama­liger Lohn her­an­ge­zogen. Den tat­säch­lichen Betrag errechnet Euer Berater der Arbeitsagentur.

Die Dauer der Zahlung richtet sich danach, wie lange Ihr in den letzten 24 Monaten in die Arbeits­lo­sen­ver­si­cherung ein­ge­zahlt habt. Waren das min­destens 12 Monate? Dann ist die Zahlung für 6 Monate gesi­chert. Habt Ihr die vollen 24 Monate einen Beitrag geleistet, bekommt Ihr für 12 Monate eine Unter­stützung. Auch hier gilt – infor­miert Euch bei Eurem Berater in der Arbeitsagentur.

Prüfen solltet Ihr auch, ob Ihr aus einem frü­heren sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­tigem Arbeits­ver­hältnis, das noch keine 4 Jahre zurück­liegt, einen Rest­an­spruch auf Arbeits­lo­sengeld habt. Die recht­liche Grundlage findet Ihr im § 147 SGB III.

5) Antrag­stellung

Den Antrag auf frei­willige Arbeits­lo­sen­ver­si­cherung könnt Ihr nur in den ersten drei Monaten Eurer Selbst­stän­digkeit bei der Arbeits­agentur an Eurem Wohnort stellen. Später ist das nicht mehr möglich! Die Gründung weist Ihr mit der Gewer­be­an­meldung oder mit einem Schreiben vom Steu­er­be­rater nach. Ihr erhaltet Grün­dungs­zu­schuss? Dann ent­fällt der geson­derte Nachweis!

Ihr habt noch Fragen? Gern beraten wir Euch: KONTAKT

 

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