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Und wenn es doch schief geht? – Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Gründer

Manchmal scheitern auch tolle Ideen. Gut, dass es für diesen Fall die Möglichkeit gibt, sich freiwillig gegen Arbeitslosigkeit zu versichern. Hier ein Überblick über die Voraussetzungen:

1) Berechtigter Personenkreis

Eine freiwillige Arbeitslosenversicherung kommt für Euch in Frage, wenn Ihr in den letzten 24 Monaten mindestens 12 Monate lang in einem sozialversicherungspflichtigem Verhältnis standet. Habt Ihr nur hin und wieder eine Anstellung gehabt, könnt Ihr die einzelnen Zeiten aufaddieren – die Summe zählt! Berücksichtigt werden auch die Zeiten, in denen Ihr Entgeltersatzleistungen nach dem SGB III bezogen habt. Das können bspw. Arbeitslosengeld oder auch Elterngeld sein.

2) Beitragshöhe

Der Beitrag zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung ist 3 Prozent der Bezugsgröße für die Sozialversicherungspflicht. Für das Jahr 2014 sind das 3 Prozent von 2.345 € (Ost) – also 70,35 € (Ost). Als Existenzgründer erhaltet Ihr im Jahr der Gründung und im darauffolgenden Kalenderjahr eine Ermäßigung von 50 Prozent (3 Prozent der hälftigen Bezugsgröße). Das bedeutet für Euch in den ersten beiden Geschäftsjahren 35,18 € (Ost).

4) Leistungen

Wenn Ihr dauerhaft weniger als 15 Stunden selbstständig tätig seid und Euch wieder arbeitssuchend meldet, erhaltet Ihr Unterstützung aus der freiwilligen Arbeitslosenversicherung. Die Höhe der monatlichen Zahlung richtet sich nach einem fiktiven Arbeitsentgelt, welches im wesentlichen durch Euren Abschluss bestimmt wird. Für einen Fachhochschulabschluss werden aktuell bspw. 1.222,20 € monatlich zu Grunde gelegt. Dieser Wert ist eine Orientierung. Seid Ihr in den letzen 24 Monaten vor Beginn der Arbeitslosigkeit mindestens 150 Tage in einer sozialversicherungspflichten Anstellung gewesen? Dann wird Euer damaliger Lohn herangezogen. Den tatsächlichen Betrag errechnet Euer Berater der Arbeitsagentur.

Die Dauer der Zahlung richtet sich danach, wie lange Ihr in den letzten 24 Monaten in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt habt. Waren das mindestens 12 Monate? Dann ist die Zahlung für 6 Monate gesichert. Habt Ihr die vollen 24 Monate einen Beitrag geleistet, bekommt Ihr für 12 Monate eine Unterstützung. Auch hier gilt – informiert Euch bei Eurem Berater in der Arbeitsagentur.

Prüfen solltet Ihr auch, ob Ihr aus einem früheren sozialversicherungspflichtigem Arbeitsverhältnis, das noch keine 4 Jahre zurückliegt, einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld habt. Die rechtliche Grundlage findet Ihr im § 147 SGB III.

5) Antragstellung

Den Antrag auf freiwillige Arbeitslosenversicherung könnt Ihr nur in den ersten drei Monaten Eurer Selbstständigkeit bei der Arbeitsagentur an Eurem Wohnort stellen. Später ist das nicht mehr möglich! Die Gründung weist Ihr mit der Gewerbeanmeldung oder mit einem Schreiben vom Steuerberater nach. Ihr erhaltet Gründungszuschuss? Dann entfällt der gesonderte Nachweis!

Ihr habt noch Fragen? Gern beraten wir Euch: KONTAKT

 

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