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Grün­der­coa­ching bis zum 15.12.2014 ver­längert – Jetzt För­derung sichern!

Die Kre­dit­an­stalt für Wie­der­aufbau (KfW) ver­längert die Antrags­mög­lichkeit für das Grün­der­coa­ching Deutschland bis zum 15.12.2014. So soll eine mög­liche För­der­lücke bis zum Beginn der neuen För­der­pe­rionde des Euro­päi­schen Sozi­al­fonds ver­mieden werden.

Für Euch steht somit die För­derhöhe von max. 75 % – bis zu 4.500 € - weiter zur Ver­fügung. Bean­tragen könnt Ihr den Zuschuss bspw. für Beratung zur Opti­mierung Eures Geschäfts­mo­dells, zur Suche nach Inves­toren oder auch zur Ent­wicklung eines eigenen Con­trol­ling­s­ystems. Die Vor­aus­setzung: Ihr habt bereits gegründet und der Grün­dungs­zeit­punkt liegt nicht länger als 5 Jahre zurück. Weitere Details zur Bean­tragung könnt Ihr in unserem Beitrag zum Grün­der­coa­ching oder direkt auf der Homepage der KfW nachlesen.

 

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