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„Denn was man schwarz auf weiß besitzt, kann man getrost nach Hause tragen“ – Bis 15. Juni 2014 Bera­tungs­zu­schuss über das Grün­der­coa­ching Deutschland sichern!

Goethe brachte es mit diesen Worten bereits auf den Punkt und auch heute gilt: Bean­tragt noch schnell bis zum 15. Juni 2014 Euren Beratungszuschuss!

Aktuell stehen viele För­der­richt­linien auf dem Prüf­stand. Unter­stützung für Exis­tenz­gründer und junge Unter­nehmen wird es zwar wei­terhin geben. Was genau und in welcher Höhe ist ungewiss. Wenn Ihr also bis zum 15. Juni 2014 Euren Antrag zum Grün­der­coa­ching Deutschland stellt und diesen bis zum 30. Juni von der IHK Dresden prüfen lasst, dann gilt für Euch noch die aktuelle För­der­richt­linie. Das bedeutet bis zu 4.500 EUR Zuschuss. Wie die hierzu noch gül­tigen Rege­lungen aus­sehen stellen wir euch im Fol­genden vor. Aber Achtung: Die Zeit läuft!

Was wird über das Grün­der­coa­ching Deutschland gefördert?

Viele Gründer kennen das: der Busi­nessplan ist fertig, die Finan­zierung steht, das Unter­nehmen ist gegründet und die ersten Auf­träge rollen ein –  und plötzlich sind Themen zu klären, über die bisher kaum nach­ge­dacht wurden.

•    Wie wähle ich das pas­sende Per­sonal aus?
•    Wie gestalte ich die interne Kommunikation?
•    Welche Con­trol­lin­gin­stru­mente passen für mein Unternehmen?
•    Wie reagiere ich auf stei­gende Nach­frage nach meinen Produkten?

Guter Rat ist hier oft teuer und gerade am Anfang ist das Geld knapp. Unter­stützung liefert das Grün­der­coa­ching Deutschland. Die Kre­dit­an­stalt für Wie­der­aufbau (KfW) bezu­schusst Bera­tungen zu orga­ni­sa­to­ri­schen, finan­zi­ellen oder auch wirt­schaft­lichen Fragen.

Wer ist antragsberechtigt?

Mit wenigen Aus­nahmen können junge Unter­nehmen und Unter­neh­mens­nach­folger bis 5 Jahre nach der Gründung mit weniger als 250 Mit­ar­beitern bzw. 50 Mio € Jah­res­umsatz Anträge stellen.

Was müsst Ihr tun?

1. For­mu­liert Euer „Problem“.
2. Sucht Euch den pas­senden Berater aus der KfW-Bera­ter­börse. Dort sind ver­schiedene Coaches und Unter­neh­mens­be­rater gelistet, für die eine För­derung über das Grün­der­coa­ching möglich ist.
3. Bean­tragt per Online­for­mular die Förderung.
4. Lasst von einem Regio­nal­partner den Antrag prüfen. Für Euch ist das in der Regel die IHK Dresden oder die HWK Dresden.
5. Wartet die Zusage von der KfW ab und erteilt danach den Auftrag an Euren Coach.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Das för­der­fähige Tages­ho­norar liegt bei maximal 800 €. Ins­gesamt sind maximal 6.000 € för­derbar. Der Zuschuss für Euch beträgt aktuell 75 %, also ins­gesamt bis zu 4.500 €! Fahrt­kosten und Neben­kosten Eurer Beratung sind nicht förderfähig.

Was pas­siert, wenn Ihr Euren Antrag nach dem 15. Juni 2014 stellt?

Bisher steht fest, dass es das Grün­der­coa­ching weiter geben wird. Alles Weitere ist unklar.

Unser Rat ist daher: Wenn Ihr zu den genannten Themen eine Beratung braucht, dann stellt jetzt einen Antrag! Denn: Wenn Ihr den Zuwen­dungs­be­scheid schwarz auf weiß habt, könnt Ihr getrost Euren Coach beauftragen.

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