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Mikro­dar­lehen der Säch­si­schen Auf­baubank: Fonds wird aufgestockt!

Exis­tenz­gründer und junge Unter­nehmen (bis 5 Jahre nach der Gründung) haben die Mög­lichkeit bei der Säch­si­schen Auf­baubank einen Klein­kredit von bis zu 20.000 EUR zu bean­tragen. Diese Mittel stammen aus dem Euro­päi­schen Sozi­al­fonds (ESF) und vom Frei­staat Sachsen. Die Säch­sische Auf­baubank (SAB) hat bekannt gegeben, dass der Frei­staat Sachsen den Fonds auf­stocken wird, um so bis zum Jahr 2015 die Dar­le­hens­vergabe sicherzustellen.

Mit dem Mikro­dar­lehen haben Exis­tenz­gründer mit geringem Kapi­tal­bedarf eine gute Mög­lichkeit zins­günstig eine Anschub­fi­nan­zierung zu erhalten. Vor­aus­setzung für die Gewährung sind zum einen ein trag­fä­higes Unter­neh­mens­konzept und zum anderen muss das auf den Haupt­erwerb aus­ge­richtete Unter­nehmen und der Gründer selbst mit seinem Haupt­wohnsitz in Sachsen gemeldet sein.

Weitere Infor­ma­tionen zu diesem Pro­gramm erhalten Sie bei der Säch­si­schen Auf­baubank und bei Ihrem per­sön­lichen Berater bei dresden|exists.

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