
Das Antragsverfahren ist bewusst einfach gehalten. Zunächst reicht das Unternehmen einen Online-Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein. Das BAFA bescheinigt dann die Förderfähigkeit. Voraussetzungen für Unternehmen sind:
- Kapitalgesellschaft (Hauptsitz in der EU mit mindestens eine Zweigniederlassung/Betriebsstätte in Deutschland, die im Handelsregister eingetragen ist)
- klein (weniger als 50 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz oder eine Bilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro)
- innovativ (Liste der förderfähigen Branchen finden Sie im Hinweisflyer)
Ist die Förderfähigkeit gegeben, kann bei potenziellen Business Angels um zusätzliches Eigenkapital geworben werden. Ist ein geeigeneter Investor gefunden, bekommt dieser auf Antrag 20 % seiner Investition erstattet. Beteiligt sich der Investor an einem Gründungsvorhaben, reicht zuerst der Investor seinen Antrag ein. Das Unternehmen stellt dann seinen Antrag auf Förderfähigkeit, wenn es gegründet und in das Handelsregister eingetragen ist.
Für die Maßnahme stellt der Bund bis Ende 2016 insgesamt 150 Millionen Euro zur Verfügung.
Weitere Informationen zur Antragstellung erhaltet Ihr bei uns oder auf den Seiten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).