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Investitionszuschuss Wagniskapital verbessert Finanzierungsbedingungen für Business Angels

Banner_Investitionszuschuss_300_225Bereits seit Mai 2013 gibt es mit dem Investitionszuschuss Wagniskapital für junge, innovative Unternehmen, die Möglichkeit, die Finanzierungbedingungen für mögliche Business Angels zu verbessern. Worum geht es? Private Investoren, die sich erstmalig an einem jungen innovativen Unternehmen beteiligen, erhalten mit dem Investitionszuschuss Wagniskapital 20% ihrer Investition vom Staat zurückerstattet, wenn die Beteiligung mindestens drei Jahre gehalten wird und es sich um voll risikotragende Gesellschaftsanteile handelt. Der Investor muss mindestens 10.000 Euro investieren. Außerdem muss es sich um eine natürliche Person bzw. eine Business Angels GmbH handeln, bei der Investor der alleinige Anteilseigner ist (alleiniger Geschäftszweck muss das Eingehen und Halten von Beteiligungen sein).

Das Antragsverfahren ist bewusst einfach gehalten. Zunächst reicht das Unternehmen einen Online-Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein. Das BAFA bescheinigt dann die Förderfähigkeit. Voraussetzungen für Unternehmen sind:

  • Kapitalgesellschaft (Hauptsitz in der EU mit mindestens eine Zweigniederlassung/Betriebsstätte in Deutschland, die im Handelsregister eingetragen ist)
  • klein (weniger als 50 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz oder eine Bilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro)
  • innovativ (Liste der förderfähigen Branchen finden Sie im Hinweisflyer)

Ist die Förderfähigkeit gegeben, kann bei potenziellen Business Angels um zusätzliches Eigenkapital geworben werden.  Ist ein geeigeneter Investor gefunden, bekommt dieser auf Antrag 20 % seiner Investition erstattet. Beteiligt sich der Investor an einem Gründungsvorhaben, reicht zuerst der Investor seinen Antrag ein. Das Unternehmen stellt dann seinen Antrag auf Förderfähigkeit, wenn es gegründet und in das Handelsregister eingetragen ist.

Für die Maßnahme stellt der Bund bis Ende 2016 insgesamt 150 Millionen Euro zur Verfügung.

Weitere Informationen zur Antragstellung erhaltet Ihr bei uns oder auf den Seiten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

 

 

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