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Inves­ti­ti­ons­zu­schuss Wag­nis­ka­pital ver­bessert Finan­zie­rungs­be­din­gungen für Business Angels

Banner_Investitionszuschuss_300_225Bereits seit Mai 2013 gibt es mit dem Inves­ti­ti­ons­zu­schuss Wag­nis­ka­pital für junge, inno­vative Unter­nehmen, die Mög­lichkeit, die Finan­zie­rung­be­din­gungen für mög­liche Business Angels zu ver­bessern. Worum geht es? Private Inves­toren, die sich erst­malig an einem jungen inno­va­tiven Unter­nehmen betei­ligen, erhalten mit dem Inves­ti­ti­ons­zu­schuss Wag­nis­ka­pital 20% ihrer Inves­tition vom Staat zurück­er­stattet, wenn die Betei­ligung min­destens drei Jahre gehalten wird und es sich um voll risi­ko­tra­gende Gesell­schafts­an­teile handelt. Der Investor muss min­destens 10.000 Euro inves­tieren. Außerdem muss es sich um eine natür­liche Person bzw. eine Business Angels GmbH handeln, bei der Investor der alleinige Anteils­eigner ist (allei­niger Geschäfts­zweck muss das Ein­gehen und Halten von Betei­li­gungen sein).

Das Antrags­ver­fahren ist bewusst einfach gehalten. Zunächst reicht das Unter­nehmen einen Online-Antrag beim Bun­desamt für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trolle (BAFA) ein. Das BAFA bescheinigt dann die För­der­fä­higkeit. Vor­aus­set­zungen für Unter­nehmen sind:

  • Kapi­tal­ge­sell­schaft (Hauptsitz in der EU mit min­destens eine Zweigniederlassung/Betriebsstätte in Deutschland, die im Han­dels­re­gister ein­ge­tragen ist)
  • klein (weniger als 50 Mit­ar­beiter und einen Jah­res­umsatz oder eine Bilanz­summe von höchstens 10 Mil­lionen Euro)
  • inno­vativ (Liste der för­der­fä­higen Branchen finden Sie im Hin­weis­flyer)

Ist die För­der­fä­higkeit gegeben, kann bei poten­zi­ellen Business Angels um zusätz­liches Eigen­ka­pital geworben werden.  Ist ein geei­ge­neter Investor gefunden, bekommt dieser auf Antrag 20 % seiner Inves­tition erstattet. Beteiligt sich der Investor an einem Grün­dungs­vor­haben, reicht zuerst der Investor seinen Antrag ein. Das Unter­nehmen stellt dann seinen Antrag auf För­der­fä­higkeit, wenn es gegründet und in das Han­dels­re­gister ein­ge­tragen ist.

Für die Maß­nahme stellt der Bund bis Ende 2016 ins­gesamt 150 Mil­lionen Euro zur Verfügung.

Weitere Infor­ma­tionen zur Antrag­stellung erhaltet Ihr bei uns oder auf den Seiten des Bun­des­amtes für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trolle (BAFA).

 

 

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