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Inter­na­tio­na­li­sierung im Handel – Kennen Sie ihre Zielmärkte?

Daniel Senf  von der Fremdsprachen-Akademie Dresden klärte die Teilnehmer über Verhaltensregeln im internationalen Geschäft auf
Daniel Senf von der Fremd­sprachen-Aka­demie Dresden klärte die Teil­nehmer über  die Ver­hal­tens­regeln im inter­na­tio­nalen Geschäft auf.

Mit dem VW Santana lief in den 1980er-Jahren das erste Auto­mobil des deut­schen Volks­wagen Kon­zerns von der Mon­ta­ge­straße in China. Was bis dato niemand unter den Kon­struk­teuren und Desi­gnern wusste, Chi­nesen stiegen zur dama­ligen Zeit nur rück­wärts in ein Auto ein. Das Modell floppte dennoch nicht, sondern wurde gerade wegen der Beson­derheit seitlich ein­zu­steigen zum Pres­ti­ge­objekt in der Volks­re­publik. Heute ist VW Markt­führer und hat zugleich seinen größten Absatz­markt in China.

Im Fall von VW wurde die Art und Weise des Ein­steigens zum Allein­stel­lungs­merkmal. Aber nicht jedes Produkt ist für den inter­na­tio­nalen Absatz geeignet. Wettbewerbs‑, Standort- und Seg­men­tie­rungs­ana­lysen bilden zwar eine essen­tielle Grundlage der Markt­er­wei­terung, viel wich­tiger sind jedoch län­der­spe­zi­fische Infor­ma­tionen und Kon­takte. Rund um dieses Thema fand im Juli der gemeinsame Grün­der­treff von dresden|exists und der IHK Dresden statt. Dabei blieb neben Vor­trägen zu grund­le­genden Themen wie der Geschäfts­part­ner­suche und der ope­ra­tiven Han­dels­ab­wicklung auch Zeit, auf die Relevanz von Ver­haltens- und Benimm­regeln im Umgang mit aus­län­di­schen Geschäfts­partnern einzugehen.

In Deutschland exis­tieren eine Reihe von Mög­lich­keiten Geschäfts­partner im Ausland zu finden. Kurz vor­ge­stellt sei an dieser Stelle das Enter­prise Europe Network (EEN):

Die Koope­ra­ti­ons­part­ner­suche über das EEN folgt der Devise des Business-Plans – je genauer die Beschreibung des Unter­nehmens und des gesuchten Partners ist, umso gezielter kann eine Suche statt­finden. Das Netzwerk bietet die Mög­lichkeit anonym ein Koope­ra­ti­ons­profil zu erstellen und dieses über 600 Partnern in über 50 Ländern zugänglich zu machen. Wem per­sön­liche Kon­takte wich­tiger sind, kann Geschäfts­partner per­sönlich auf Messen oder direkt vor Ort im Zuge von Unter­neh­mer­reisen ken­nen­lernen. Wei­ter­ge­hende Infor­ma­tionen, Angebote und Gesuche sind auf der Seite von EEN Sachsen zu finden.

Inter­es­sante Mög­lich­keiten bieten auch fol­gende Adressen:

Erfolg­reicher Außen­handel ist aber nicht nur von der Suche nach einem stra­te­gi­schen Geschäfts­partner abhängig. Vielmehr basiert er auf wich­tigem Hin­ter­grund­wissen zu den gesetz­lichen Rah­men­be­din­gungen des ope­ra­tiven Waren­ver­kehrs. Aus­län­di­sches Wirt­schafts­recht birgt häufig Abwei­chungen, welche Sie kennen sollten, um die zum Teil immensen Straf- und Buß­gelder zu ver­meiden. Um über­haupt grenz­über­schrei­tenden Waren­verkehr durch­führen zu können, sind fol­gende Punkte Voraussetzung:

  • eine Gewer­be­an­meldung,
  • die Bean­tragung einer EORI-Nummer (Eco­nomic Ope­rators´ Regis­tration and Iden­ti­fi­cation Number) als Vor­rau­setzung zur Zollabwicklung,
  • eine Umsatz­steuer-Iden­ti­fi­ka­ti­ons­nummer, eine Steuer- sowie Verbrauchsteuernummer.

Eine Auf­listung von inter­na­tional fest­ge­legten Stan­dards rund um die Rechte und Pflichten der Han­dels­partner ist in den INCOTERMS fest­gelegt. Sie regeln u.a. wer für die Trans­port­kosten und die Ver­si­cherung des Han­dels­gutes auf­kommt. Die Rege­lungen besitzen aber keine all­ge­mein­gültige Geset­zes­kraft, sondern müssen gesondert von den beiden Ver­trags­par­teien ver­einbart werden.

Zum Waren­versand gehören immer auch eine Reihe von Doku­menten und Begleit­pa­pieren. Die (Handels-)Rechnung, das Ursprungs­zeugnis, Prä­fe­renz­nach­weise sowie Zer­ti­fikate für bestimmte Waren­gruppen und Ein­fuhr­li­zenzen gehören zum „Standard-Begleit­sor­timent“ der ver­schickten Ware. Eine elek­tro­nische Aus­fuhr­an­meldung muss getätigt werden, wenn der Warenwert über 3000€ beträgt oder der Warenwert über 1000€ und das Gewicht der Ladung über 1000kg liegt.

Berück­sichtigt werden müssen auch Ein­fuhr­ab­gaben sowie weitere län­der­ab­hängige Ent­gelte, da neben der all­ge­meinen Ein­fuhr­um­satz­steuer je nach Ware zusätz­liche Steuern und Abfer­ti­gungs­ge­bühren erhoben werden können. Nach den INCOTERMS fällt die Aufgabe der Ein­fuhr­ab­fer­tigung dem Importeur zu.

Innerhalb der EU werden jedoch keine Zoll­do­ku­mente benötigt. Zum inner­ge­mein­schaft­lichen Waren­verkehr reicht eine Umsatz­steuer-Iden­ti­fi­zie­rungs­nummer aus, die kos­tenfrei beim Bun­des­zen­tralamt für Steuern bean­tragt werden kann. Für Waren­handel ab 500.000€ besteht zu sta­tis­ti­schen Zwecken eine gesetz­liche Meldepflicht.

Obwohl der Außen­wirt­schafts­verkehr nach §1 AWG frei ist, kann er durch EU-Ver­ord­nungen und Bun­des­ge­setze ein­ge­schränkt sein. Generell müssen Unter­nehmen wissen, ob die Export­pro­dukte auf der Güter­liste stehen bzw. wie deren Ver­wen­dungs­zweck aus­sieht. Zudem müssen zum Zeit­punkt des Ver­sandes alle Geneh­mi­gungen vor­liegen. Unter dem Begriff der Export­kon­trolle exis­tieren zahl­reiche länder- bzw. per­so­nen­be­zogene Embargos. Über die Ter­ro­rismus- und die EU-Sank­ti­ons­liste können sie Ihren Geschäfts­partner gegen eine solche Listung zu prüfen.


 

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