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Internationalisierung im Handel – Kennen Sie ihre Zielmärkte?

Daniel Senf  von der Fremdsprachen-Akademie Dresden klärte die Teilnehmer über Verhaltensregeln im internationalen Geschäft auf
Daniel Senf von der Fremdsprachen-Akademie Dresden klärte die Teilnehmer über  die Verhaltensregeln im internationalen Geschäft auf.

Mit dem VW Santana lief in den 1980er-Jahren das erste Automobil des deutschen Volkswagen Konzerns von der Montagestraße in China. Was bis dato niemand unter den Konstrukteuren und Designern wusste, Chinesen stiegen zur damaligen Zeit nur rückwärts in ein Auto ein. Das Modell floppte dennoch nicht, sondern wurde gerade wegen der Besonderheit seitlich einzusteigen zum Prestigeobjekt in der Volksrepublik. Heute ist VW Marktführer und hat zugleich seinen größten Absatzmarkt in China.

Im Fall von VW wurde die Art und Weise des Einsteigens zum Alleinstellungsmerkmal. Aber nicht jedes Produkt ist für den internationalen Absatz geeignet. Wettbewerbs-, Standort- und Segmentierungsanalysen bilden zwar eine essentielle Grundlage der Markterweiterung, viel wichtiger sind jedoch länderspezifische Informationen und Kontakte. Rund um dieses Thema fand im Juli der gemeinsame Gründertreff von dresden|exists und der IHK Dresden statt. Dabei blieb neben Vorträgen zu grundlegenden Themen wie der Geschäftspartnersuche und der operativen Handelsabwicklung auch Zeit, auf die Relevanz von Verhaltens- und Benimmregeln im Umgang mit ausländischen Geschäftspartnern einzugehen.

In Deutschland existieren eine Reihe von Möglichkeiten Geschäftspartner im Ausland zu finden. Kurz vorgestellt sei an dieser Stelle das Enterprise Europe Network (EEN):

Die Kooperationspartnersuche über das EEN folgt der Devise des Business-Plans – je genauer die Beschreibung des Unternehmens und des gesuchten Partners ist, umso gezielter kann eine Suche stattfinden. Das Netzwerk bietet die Möglichkeit anonym ein Kooperationsprofil zu erstellen und dieses über 600 Partnern in über 50 Ländern zugänglich zu machen. Wem persönliche Kontakte wichtiger sind, kann Geschäftspartner persönlich auf Messen oder direkt vor Ort im Zuge von Unternehmerreisen kennenlernen. Weitergehende Informationen, Angebote und Gesuche sind auf der Seite von EEN Sachsen zu finden.

Interessante Möglichkeiten bieten auch folgende Adressen:

Erfolgreicher Außenhandel ist aber nicht nur von der Suche nach einem strategischen Geschäftspartner abhängig. Vielmehr basiert er auf wichtigem Hintergrundwissen zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen des operativen Warenverkehrs. Ausländisches Wirtschaftsrecht birgt häufig Abweichungen, welche Sie kennen sollten, um die zum Teil immensen Straf- und Bußgelder zu vermeiden. Um überhaupt grenzüberschreitenden Warenverkehr durchführen zu können, sind folgende Punkte Voraussetzung:

  • eine Gewerbeanmeldung,
  • die Beantragung einer EORI-Nummer (Economic Operators´ Registration and Identification Number) als Vorrausetzung zur Zollabwicklung,
  • eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, eine Steuer- sowie Verbrauchsteuernummer.

Eine Auflistung von international festgelegten Standards rund um die Rechte und Pflichten der Handelspartner ist in den INCOTERMS festgelegt. Sie regeln u.a. wer für die Transportkosten und die Versicherung des Handelsgutes aufkommt. Die Regelungen besitzen aber keine allgemeingültige Gesetzeskraft, sondern müssen gesondert von den beiden Vertragsparteien vereinbart werden.

Zum Warenversand gehören immer auch eine Reihe von Dokumenten und Begleitpapieren. Die (Handels-)Rechnung, das Ursprungszeugnis, Präferenznachweise sowie Zertifikate für bestimmte Warengruppen und Einfuhrlizenzen gehören zum „Standard-Begleitsortiment“ der verschickten Ware. Eine elektronische Ausfuhranmeldung muss getätigt werden, wenn der Warenwert über 3000€ beträgt oder der Warenwert über 1000€ und das Gewicht der Ladung über 1000kg liegt.

Berücksichtigt werden müssen auch Einfuhrabgaben sowie weitere länderabhängige Entgelte, da neben der allgemeinen Einfuhrumsatzsteuer je nach Ware zusätzliche Steuern und Abfertigungsgebühren erhoben werden können. Nach den INCOTERMS fällt die Aufgabe der Einfuhrabfertigung dem Importeur zu.

Innerhalb der EU werden jedoch keine Zolldokumente benötigt. Zum innergemeinschaftlichen Warenverkehr reicht eine Umsatzsteuer-Identifizierungsnummer aus, die kostenfrei beim Bundeszentralamt für Steuern beantragt werden kann. Für Warenhandel ab 500.000€ besteht zu statistischen Zwecken eine gesetzliche Meldepflicht.

Obwohl der Außenwirtschaftsverkehr nach §1 AWG frei ist, kann er durch EU-Verordnungen und Bundesgesetze eingeschränkt sein. Generell müssen Unternehmen wissen, ob die Exportprodukte auf der Güterliste stehen bzw. wie deren Verwendungszweck aussieht. Zudem müssen zum Zeitpunkt des Versandes alle Genehmigungen vorliegen. Unter dem Begriff der Exportkontrolle existieren zahlreiche länder- bzw. personenbezogene Embargos. Über die Terrorismus- und die EU-Sanktionsliste können sie Ihren Geschäftspartner gegen eine solche Listung zu prüfen.


 

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