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Unter­neh­mens­be­wertung – den Wert klar und sicher ermitteln

Frank Jäger erklärte, was bei einer Due Dili­gence Prüfung zu beachten ist.

Mehr als 4.000 Fami­li­en­un­ter­nehmen in Sachsen stehen bis 2014 vor der Her­aus­for­derung, einen Nach­folger zu finden. Die Nach­folge kann daher eine sinn­volle Alter­native zur Neu­gründung sein. Doch wie bewertet man ein solches Unter­nehmen? Zum Nach­folger-Treff des Netz­werkes FOLGERICHTIG am 14. März 2013 stellten der Unter­neh­mens­be­rater Frank Jäger und der Wirt­schafts­prüfer und Steu­er­be­rater Andreas Trapp Her­an­ge­hens­weisen und Bewer­tungs­me­thoden vor.

 

Due Dili­gence – mit gebo­tener Sorgfalt

Damit es nach der Über­nahme kein böses Erwachen gibt, sollten sich Nach­folger gründlich über die wirt­schaft­liche Situation des Unter­nehmens infor­mieren. Am Anfang steht daher die soge­nannte Due Dili­gence, eine sys­te­ma­tische Prüfung des Unter­nehmens und Bewertung der Risiken – denn nur wer die Risiken kennt, kann auch damit umgehen.

Auf Basis einer Ver­trau­lich­keits­er­klärung stellt der Unter­nehmer bei Kauf­in­teresse die dafür nötigen Unter­lagen zu Ver­fügung. Oft ist es sinnvoll, für die Prüfung Fach­leute hin­zu­zu­ziehen. Hier ist laut Frank Jäger wichtig, den Auftrag klar zu defi­nieren – denn was nicht beauf­tragt ist, wird auch nicht geprüft.

Besonders genau sollte man sich die Bilanz ansehen: Am Sach­an­la­ge­ver­mögen lässt sich bei­spiels­weise fest­stellen, ob in den ver­gan­genen Jahren inves­tiert wurde oder man ein „Indus­trie­museum“ kauft.  Aber auch eine niedrige Lager­um­schlags­häu­figkeit, ein hoher Anteil an Fer­tig­erzeug­nissen („auf Halde pro­du­ziert“) oder unfer­tigen Erzeug­nissen können Risiken bergen. Auf der anderen Seite biete die Finan­zie­rung­s­truktur viele Infor­ma­tionen über das Unter­nehmen. Je nach Art und Größe des Unter­nehmens können auch die Unter­neh­mens­stra­tegie, Haf­tungs­fragen, Umwelt­aspekte oder die Mit­ar­bei­ter­si­tuation für die Ein­schätzung der Risiken eine Rolle spielen.

 

Unter­neh­mens­be­wertung

Den Wert eines Unter­nehmens zu ermitteln ist nicht leicht, schließlich gibt es nicht den „einen“ Unter­neh­menswert. Ver­käufer und Käufer haben unter­schied­liche Vor­stel­lungen, die durch indi­vi­duelle Fak­toren bestimmt werden. Der Unter­nehmer sieht seine lang­jährige harte Arbeit, den bis­he­rigen Lebens­inhalt und die künftige Alters­vor­sorge, die den Kauf­preis beein­flussen. Der Käufer hin­gegen möchte einen mög­lichst nied­rigen Preis zahlen.

 

Bewer­tungs­me­thoden und Stell­schrauben bei der Unter­neh­mens­be­wertung stellte Andreas Trapp vor.
Mehr als 40 Unter­nehmer und poten­zielle Nach­folger nutzten die Gele­genheit, sich beim FOL­GE­RICHTIG-Treff zu informieren.

Grund­sätzlich unter­scheidet man in objektive und sub­jektive Unter­neh­mens­be­wer­tungen. Objektive Bewer­tungen zielen auf einen fairen, ange­mes­senen Preis und werden von einem neu­tralen Gut­achter erstellt. Ein Bera­tungs­gut­achten, eine sub­jektive Bewertung, spiegelt hin­gegen die Per­spektive des Auf­trag­gebers wider. Als Preis­ober­grenze des Käufers oder Preis­un­ter­grenze des Ver­käufers kann ein solcher Wert als Argu­men­ta­ti­ons­hilfe bei der Ver­handlung dienen.

Für die Ermittlung des Wertes nennt Andreas Trapp zwei wichtige Methoden:

  • das markt­ori­en­tierte Ver­fahren, das einen bran­chen­üb­lichen Durch­schnittswert zugrunde legt und
  • das Ertrags­wert­ver­fahren, das sich am zu erwar­tenden Gewinn orientiert.

Das markt­ori­en­tierte Ver­fahren basiert auf Unter­neh­mens­ver­käufen in der Ver­gan­genheit. Aus diesen Infor­ma­tionen werden von Experten bran­chen­spe­zi­fische Mul­ti­pli­ka­toren errechnet. Der zum Unter­nehmen pas­sende Mul­ti­pli­kator kann nun z. B. mit dem Gewinn vor Zinsen und Steuern (EBIT) mul­ti­pli­ziert werden. Abzüglich der Schulden des Unter­nehmens bietet dieses Ver­fahren eine erste Annä­herung an die Höhe des Kauf­preises. Das Ver­fahren ist einfach und leicht nach­zu­voll­ziehen. Mög­liche Risiken oder die Nach­fra­ge­si­tuation bleiben dabei jedoch unberücksichtigt.

Das Ertrags­wert­ver­fahren berück­sichtigt die Alter­native des Käufers, sein Geld am Kapi­tal­markt anzu­legen. Die Frage ist daher: Wie hoch darf der Unter­neh­menswert sein, damit der erwirt­schaftete Gewinn eine ange­messene Ver­zinsung auf den Kauf­preis dar­stellt. Hierfür wird zunächst auf Basis der Ent­wicklung der ver­gangen Jahre, in Ver­bindung mit mög­lichst plau­siblen Annahmen für die Zukunft, eine Pro­gnose für zukünftige Gewinne erstellt. In einem zweiten Schritt muss der zugrun­de­lie­gende Zins ermittelt werden. Zu einem annä­hernd risi­ko­losen Zins, z. B. Wert­pa­piere des Bundes, wird ein dem jewei­ligen Unter­nehmen ent­spre­chender Risi­ko­zu­schlag addiert. Die pro­gnos­ti­zierten Gewinne werden mit diesem Zins auf den Kauf­zeit­punkt abge­zinst und ergeben so den Unter­neh­menswert. Das Ver­fahren berück­sichtigt umfang­reiche Infor­ma­tionen und Risiken, ist jedoch sehr zeit­auf­wendig und bietet viele Mög­lich­keiten, den Unter­neh­menswert gezielt zu beeinflussen.

Einige Bei­spiele solcher Stell­schrauben, die die pro­gnos­ti­zierten Gewinne und den Unter­neh­menswert nach oben treiben können sind:

  • je nied­riger der Zins (Risi­ko­zu­schlag), desto höher ist der Unter­neh­menswert und umgekehrt
  • not­wendige Inves­ti­tionen wurden nicht getätigt
  • eine zu opti­mis­tische Umsatzplanung

Der Tipp von Andreas Trapp: Prüfen Sie die Umsatz­planung auf Plau­si­bi­lität. Bezieht die zugrun­de­lie­gende Analyse die ver­gan­genen drei Jahre ein, betrachten Sie auch den Zeitraum davor.

Unser Fazit des Abends ist, dass die Ermittlung des Unter­neh­mens­wertes nicht nur Wis­sen­schaft sondern auch Kunst ist. Zahl­reiche Tricks ermög­lichen es den Wert gezielt zu beein­flussen. Gerade in grö­ßeren Unter­nehmen oder spe­zi­ellen Branchen werden daher Experten not­wendig. Letztlich sollte es jedoch das Ziel sein, das Über­leben des Unter­nehmens zu sichern. Und neben allen Mög­lich­keiten, den Wert nach oben zu treiben, ist ein Unter­nehmen immer nur so viel Wert, wie der Käufer bereit ist zu zahlen!

 

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