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Ent­wicklung eines Mar­ken­namens und dessen Schutz – Energie der Marke # 4

VON DER CHARAKTERISTIK ZUM NAMEN

In dem Post  Die Ent­wicklung einer Marke – Energie der Marke # 3 wurden bereits die Cha­rak­te­ristika des Pro­dukts erläutert. Nachdem wir nun wissen, was unser Produkt cha­rak­te­ri­siert, können wir ihm einen Namen geben. Da die Tech­no­logie seit 1998 auch unter der Ver­fah­rens­be­zeichnung „Wirbel-Schwe­bebett-Biofilm­ver­fahren“, abge­kürzt „WSB“ bekannt ist, wäre es fatal diesen Namen nun zu ändern und die Kunden massiv zu ver­wirren. Deshalb müssen wir aus den Gege­ben­heiten das Beste machen.

Ein guter Marken-Name sollte ein­prägsam, inter­na­tional und dif­fe­ren­zie­rendsein. Für die Inter­na­tio­na­lität haben wir den eng­li­schen Begriff „clean“ (sauber) in die Bezeichnung des Klär­systems auf­ge­nommen. Der Zusatz kom­mu­ni­ziert zugleich eine wesent­liche Eigen­schaft der Tech­no­logie – das Ergebnis der Rei­ni­gungs­leistung – die Sau­berkeit des Wassers.

Damit schaffen wir eine unter­schei­dungs­kräftige Ergänzung des nicht gerade opti­malen Namens. Da er aus den Anfangs­buch­staben der eigent­lichen Ver­fah­rens­be­zeichnung gebildet wird, ein so genanntes Akronym, ent­steht ein will­kür­licher Kunst­be­griff, der sich leider im Kun­den­be­wusstsein nur schwer fest­setzt. Aber seit 1998 wurde aktiv daran gear­beitet. Es wäre unver­ant­wortlich, die bis­he­rigen Anstren­gungen zunichte zu machen. Das Ergebnis der Namens­gebung lautet dem­zu­folge „WSB clean“.

 

DER SCHUTZ DER MARKE(NNAMENS)

Mit der Defi­nition des Namens muss einer­seits zugleich geprüft werden, ob er bereits geschützt ist. Diese Vorab-Prüfung durch einen Anwalt ist von ent­schei­dender Bedeutung, denn das Deutsche Patent- und Mar­kenamt prüft im Rahmen des Ein­tra­gungs­ver­fahrens nicht, ob es diesen Namen bereits gibt. Somit könnten an dieser Stelle Ihre Zeit und Ihr Geld ver­schwendet werden. Wenn der ent­wi­ckelte Mar­kenname noch nicht exis­tiert, sollte er sofort geschützt werden. Für den Marken-Namen haben Sie fol­gende Mög­lich­keiten des räum­lichen Schutzes:

 

  • Nationale Marke: Der Marken-Schutz bezieht sich auf das räum­liche Gebiet der Bun­des­re­publik Deutschland.
  • Gemein­schafts­marke: Sie bietet den Marken-Schutz für 25 Mit­glieds­staaten der Euro­päi­schen Gemein­schaft (Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frank­reich, Grie­chenland, Groß­bri­tannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Nie­der­lande, Öster­reich, Polen, Por­tugal, Schweden, Slo­wakei, Slo­wenien, Spanien, Tsche­chische Republik, Ungarn und Zypern).
  • IR-Marke: Auf Grundlage des Madrider Mar­ken­ab­kommens (MMA) und/oder des Pro­to­kolls zum Madrider Mar­ken­ab­kommen (PMMA) schützt die IR-Marke Ihre Marke in den 77 Mit­glieds­staaten des Abkommens (Länder der Euro­päi­schen Union: Belgien/Luxemburg/Niederlande (als ein­heit­liche Benelux-Marke), Deutschland, Dänemark, Finnland, Frank­reich, Grie­chenland, Groß­bri­tannien, Irland, Italien, Öster­reich, Polen, Por­tugal, Schweden, Slo­wakei, Slo­wenien, Spanien, Tsche­chische Republik, Ungarn, Zypern; Rest­liches Europa: Albanien, Bosnien-Her­ze­gowina, Bul­garien, Island, Kroatien, Liech­ten­stein, Maze­donien, Monaco, Nor­wegen, Rumänien, San Marino, Schweiz, Serbien-Mon­te­negro, Türkei; Länder der ehe­ma­ligen Sowjet­union: Armenien, Aser­bai­dschan, Estland, Georgien, Kasachstan, Kir­gisien, Lettland, Litauen, Mol­dawien, Rus­sische Föde­ration, Tadschi­kistan, Turk­me­nistan, Ukraine, Usbe­kistan, Weiß­russland; Asien: Bhutan, Demo­kra­tische Volks­re­publik Korea (Nord-Korea), Iran, Japan, Mon­golei, Republik Korea (Süd-Korea), Sin­gapur, Syrien, Vietnam, Volks­re­publik China; Afrika: Ägypten, Algerien, Kenia, Lesotho, Liberia, Marokko, Mozam­bique, Namibia, Sambia, Sierra Leone, Sudan, Swa­siland; Ozeanien-Aus­tralien-Amerika: Antigua und Barbuda, Kuba, Nie­der­län­dische Antillen, Ver­ei­nigte Staaten von Amerika).

Wei­terhin haben Sie beim Deut­schen Patent- und Mar­kenamt (DPMA) in München ver­schiedene Mög­lich­keiten der Marken-Anmeldung. Welche Mög­lichkeit dabei für Sie die sinn­vollste ist, erfahren Sie von einem ver­sierten Anwalt für Marken-Recht. Es gibt fol­gende Klassifizierungen:

*Anmerkung der Redaktion: Wie Sie bereits gelesen haben, sollten Sie jede Ihrer Ent­wick­lungen rechtlich schützen. So auch den Marken-Namen. Lesen Sie dazu gern die Pos­tings Welche Mar­ken­formen gibt es? und Wie ent­steht der Mar­ken­schutz? von Steffen Niesel. Herr Niesel wird auf diesem Blog regel­mäßig eue Themen aus dem Bereich Mar­ken­schutz behandeln.

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