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Entwicklung eines Markennamens und dessen Schutz – Energie der Marke # 4

VON DER CHARAKTERISTIK ZUM NAMEN

In dem Post  Die Entwicklung einer Marke – Energie der Marke # 3 wurden bereits die Charakteristika des Produkts erläutert. Nachdem wir nun wissen, was unser Produkt charakterisiert, können wir ihm einen Namen geben. Da die Technologie seit 1998 auch unter der Verfahrensbezeichnung „Wirbel-Schwebebett-Biofilmverfahren“, abgekürzt „WSB“ bekannt ist, wäre es fatal diesen Namen nun zu ändern und die Kunden massiv zu verwirren. Deshalb müssen wir aus den Gegebenheiten das Beste machen.

Ein guter Marken-Name sollte einprägsam, international und differenzierendsein. Für die Internationalität haben wir den englischen Begriff „clean“ (sauber) in die Bezeichnung des Klärsystems aufgenommen. Der Zusatz kommuniziert zugleich eine wesentliche Eigenschaft der Technologie – das Ergebnis der Reinigungsleistung – die Sauberkeit des Wassers.

Damit schaffen wir eine unterscheidungskräftige Ergänzung des nicht gerade optimalen Namens. Da er aus den Anfangsbuchstaben der eigentlichen Verfahrensbezeichnung gebildet wird, ein so genanntes Akronym, entsteht ein willkürlicher Kunstbegriff, der sich leider im Kundenbewusstsein nur schwer festsetzt. Aber seit 1998 wurde aktiv daran gearbeitet. Es wäre unverantwortlich, die bisherigen Anstrengungen zunichte zu machen. Das Ergebnis der Namensgebung lautet demzufolge „WSB clean“.

 

DER SCHUTZ DER MARKE(NNAMENS)

Mit der Definition des Namens muss einerseits zugleich geprüft werden, ob er bereits geschützt ist. Diese Vorab-Prüfung durch einen Anwalt ist von entscheidender Bedeutung, denn das Deutsche Patent- und Markenamt prüft im Rahmen des Eintragungsverfahrens nicht, ob es diesen Namen bereits gibt. Somit könnten an dieser Stelle Ihre Zeit und Ihr Geld verschwendet werden. Wenn der entwickelte Markenname noch nicht existiert, sollte er sofort geschützt werden. Für den Marken-Namen haben Sie folgende Möglichkeiten des räumlichen Schutzes:

 

  • Nationale Marke: Der Marken-Schutz bezieht sich auf das räumliche Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
  • Gemeinschaftsmarke: Sie bietet den Marken-Schutz für 25 Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft (Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern).
  • IR-Marke: Auf Grundlage des Madrider Markenabkommens (MMA) und/oder des Protokolls zum Madrider Markenabkommen (PMMA) schützt die IR-Marke Ihre Marke in den 77 Mitgliedsstaaten des Abkommens (Länder der Europäischen Union: Belgien/Luxemburg/Niederlande (als einheitliche Benelux-Marke), Deutschland, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern; Restliches Europa: Albanien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Island, Kroatien, Liechtenstein, Mazedonien, Monaco, Norwegen, Rumänien, San Marino, Schweiz, Serbien-Montenegro, Türkei; Länder der ehemaligen Sowjetunion: Armenien, Aserbaidschan, Estland, Georgien, Kasachstan, Kirgisien, Lettland, Litauen, Moldawien, Russische Föderation, Tadschikistan, Turkmenistan, Ukraine, Usbekistan, Weißrussland; Asien: Bhutan, Demokratische Volksrepublik Korea (Nord-Korea), Iran, Japan, Mongolei, Republik Korea (Süd-Korea), Singapur, Syrien, Vietnam, Volksrepublik China; Afrika: Ägypten, Algerien, Kenia, Lesotho, Liberia, Marokko, Mozambique, Namibia, Sambia, Sierra Leone, Sudan, Swasiland; Ozeanien-Australien-Amerika: Antigua und Barbuda, Kuba, Niederländische Antillen, Vereinigte Staaten von Amerika).

Weiterhin haben Sie beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München verschiedene Möglichkeiten der Marken-Anmeldung. Welche Möglichkeit dabei für Sie die sinnvollste ist, erfahren Sie von einem versierten Anwalt für Marken-Recht. Es gibt folgende Klassifizierungen:

*Anmerkung der Redaktion: Wie Sie bereits gelesen haben, sollten Sie jede Ihrer Entwicklungen rechtlich schützen. So auch den Marken-Namen. Lesen Sie dazu gern die Postings Welche Markenformen gibt es? und Wie entsteht der Markenschutz? von Steffen Niesel. Herr Niesel wird auf diesem Blog regelmäßig eue Themen aus dem Bereich Markenschutz behandeln.

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