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Grün­der­treff Frei­be­ruflich selbstständig

Beim ver­gan­genen Grün­der­treff refe­rierte Heinrich Leu­schner über die Beson­der­heiten der Freien Berufe. Etwa 400 v.Chr. eta­blierte sich der Begriff „artes libe­rales“. Die „freien Künste“ basierten auf wis­sen­schaft­lichen Erkennt­nissen und ihre Aus­übung war den „Gebil­deten“ vor­be­halten.  Bis in die heutige Zeit hat sich der beruf­liche Son­der­status des Frei­be­ruflers erhalten.

Ein Teil dieser Berufs­gruppen ist in Stan­des­ver­tre­tungen organ­siert, wie bspw. Ärzte, Archi­tekten oder auch Rechts­an­wälte. Die Mit­glied­schaft in der ent­spre­chenden „Kammer“ ist Pflicht. Darüber hinaus müssen einige Frei­be­rufler ein Zulas­sungs­ver­fahren durch­laufen, bevor sie selbst­ständig tätig werden können.

Doch nicht nur die Kam­mer­zu­ge­hö­rigkeit ist zu prüfen. Für bestimmte Berufs­felder sind Pflicht­ver­si­che­rungen vorgesehen:

  • Ren­ten­ver­si­che­rungs­pflicht haben die ver­kam­merten Berufe. Sie zahlen in das Ver­sor­gungswerk der Stan­des­ver­tretung ein.
  • Ren­ten­ver­si­che­rungs­pflichtig sind auch bestimmte, als sozial schutz­würdig gel­tende, Berufs­gruppen. Sie sind Pflicht­mit­glieder in der Gesetz­lichen Ren­ten­ver­si­cherung. Dazu zählen u.a. Lehrer, Künstler (Künst­ler­so­zi­al­kasse) oder auch Physiotherapeuten.
  • Seit dem 01.01.2009 gilt für alle Selbst­stän­digen die Kran­ken­ver­si­che­rungs­pflicht. Dabei kann im Regelfall zwi­schen der Pri­vaten oder der Gesetz­lichen Kran­ken­ver­si­cherung gewählt werden.
  • Auch die Unfall­ver­si­che­rungs­pflicht und/oder die Ver­mö­gens­haft­pflicht­ver­si­cherung sind für einige Berufs­gruppen obligatorisch.

Da es keine ein­heit­lichen Rege­lungen für alle Berufs­gruppen gibt, ist eine Beratung zu diesen Themen im Vorfeld uner­lässlich. Dem beson­deren Status der Frei­be­rufler tragen u.a. nach­fol­gende Erleich­te­rungen im Geschäfts­verkehr Rechnung:

  • keine kauf­män­nische Buchführungspflicht,
  • es muss kein Jah­res­ab­schluss auf­ge­stellt werden,
  • es wird keine Gewer­be­steuer fällig,
  • und für einige Berufs­gruppen besteht eine Umsatzsteuerbefreiung

Wie bei allen Grün­dungen gilt  es auch hier  zuerst ein trag­fä­higes Unter­neh­mens­konzept auf­zu­stellen.  Wichtig sind zum Beispiel:

  • gute Bran­chen­kennt­nisse
  • Qua­li­fi­zierung der Gründerperson
  • Kennen und Ver­stehen der Rechtsformen
  • Eine Umsatz­kal­ku­lation, sowie eine Rentabilitätsvorschau.

Unter­stützung bietet Euch neben den Kammern und Ver­bänden natürlich auch dresden exists. Und dann kann es  auch schon los­gehen mit dem Schritt in die Selbst­stän­digkeit mit einem freien Beruf!

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