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Gründertreff Freiberuflich selbstständig

Beim vergangenen Gründertreff referierte Heinrich Leuschner über die Besonderheiten der Freien Berufe. Etwa 400 v.Chr. etablierte sich der Begriff „artes liberales“. Die „freien Künste“ basierten auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und ihre Ausübung war den „Gebildeten“ vorbehalten.  Bis in die heutige Zeit hat sich der berufliche Sonderstatus des Freiberuflers erhalten.

Ein Teil dieser Berufsgruppen ist in Standesvertretungen organsiert, wie bspw. Ärzte, Architekten oder auch Rechtsanwälte. Die Mitgliedschaft in der entsprechenden „Kammer“ ist Pflicht. Darüber hinaus müssen einige Freiberufler ein Zulassungsverfahren durchlaufen, bevor sie selbstständig tätig werden können.

Doch nicht nur die Kammerzugehörigkeit ist zu prüfen. Für bestimmte Berufsfelder sind Pflichtversicherungen vorgesehen:

  • Rentenversicherungspflicht haben die verkammerten Berufe. Sie zahlen in das Versorgungswerk der Standesvertretung ein.
  • Rentenversicherungspflichtig sind auch bestimmte, als sozial schutzwürdig geltende, Berufsgruppen. Sie sind Pflichtmitglieder in der Gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu zählen u.a. Lehrer, Künstler (Künstlersozialkasse) oder auch Physiotherapeuten.
  • Seit dem 01.01.2009 gilt für alle Selbstständigen die Krankenversicherungspflicht. Dabei kann im Regelfall zwischen der Privaten oder der Gesetzlichen Krankenversicherung gewählt werden.
  • Auch die Unfallversicherungspflicht und/oder die Vermögenshaftpflichtversicherung sind für einige Berufsgruppen obligatorisch.

Da es keine einheitlichen Regelungen für alle Berufsgruppen gibt, ist eine Beratung zu diesen Themen im Vorfeld unerlässlich. Dem besonderen Status der Freiberufler tragen u.a. nachfolgende Erleichterungen im Geschäftsverkehr Rechnung:

  • keine kaufmännische Buchführungspflicht,
  • es muss kein Jahresabschluss aufgestellt werden,
  • es wird keine Gewerbesteuer fällig,
  • und für einige Berufsgruppen besteht eine Umsatzsteuerbefreiung

Wie bei allen Gründungen gilt  es auch hier  zuerst ein tragfähiges Unternehmenskonzept aufzustellen.  Wichtig sind zum Beispiel:

  • gute Branchenkenntnisse
  • Qualifizierung der Gründerperson
  • Kennen und Verstehen der Rechtsformen
  • Eine Umsatzkalkulation, sowie eine Rentabilitätsvorschau.

Unterstützung bietet Euch neben den Kammern und Verbänden natürlich auch dresden exists. Und dann kann es  auch schon losgehen mit dem Schritt in die Selbstständigkeit mit einem freien Beruf!

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