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Schutzrechte Teil 2 – Wann sollte ich meine Erfingung schützen?

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Nicht jede Erfindung eignet sich zur Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung. Kriterien, an denen Ihr Euch bei der Entscheidung für ein Schutzrecht orientieren könnt, hat Matthias Knöbel – Leiter des Patent und Informationszentrums Dresden (PIZ) – in unserem 2. Teil zum Thema Schutzrechte für Euch zusammengetragen:

(2) Wann ist es sinnvoll, mein Ergebnis als Patent oder Gebrauchsmuster schützen zu lassen.

Ein solcher Schutz lohnt sich, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind bzw. ich damit folgende Ziele verfolgen kann:

  • Gründliche Patent- und Literaturrecherchen haben ergeben, dass es sich um eine weltweit neue Erfindung handelt.
  • Der Schutz verschafft mir einen Wettbewerbsvorteil durch die Erlangung eines bestimmtem Monopols.
  • Der Markt für das zu schützende Produkt oder Verfahren kann regional eindeutig definiert werden.
  • Eine Geheimhaltung ist nicht möglich oder nur schwierig durchzusetzen.
  • Schutzrechte verschaffen mir einen Image-Gewinn, der sich mittel- und langfristig in größerer Bekanntheit und damit in höheren Umsatzzahlen niederschlägt.
  • Die Erfindung soll gar nicht selbst genutzt werden, aber es sollen Einnahmen über Exklusiv-Lizenzen oder einen Patent-Verkauf erzielt werden oder der Wettbewerber soll über ein Sperr-Patent nur daran gehindert werden, diese Erfindung nachnutzen zu können.
  • Über sogenannte Kreuz-Lizenzierung kann ich vom Wettbewerber für mich interessante Lizenzen erwerben im Tausch gegen Lizenzen für meine eigenen Patente.

Weitere Fragen und Antworten findet Ihr regelmässig in unserem Blog. In Teil 3 werden die Kosten für eine Patentanmeldung beleuchtet.

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