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Schutz­rechte Teil 2 – Wann sollte ich meine Erfingung schützen?

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Nicht jede Erfindung eignet sich zur Patent- oder Gebrauchs­mus­ter­an­meldung. Kri­terien, an denen Ihr Euch bei der Ent­scheidung für ein Schutz­recht ori­en­tieren könnt, hat Mat­thias Knöbel – Leiter des Patent und Infor­ma­ti­ons­zen­trums Dresden (PIZ) - in unserem 2. Teil zum Thema Schutz­rechte für Euch zusammengetragen:

(2) Wann ist es sinnvoll, mein Ergebnis als Patent oder Gebrauchs­muster schützen zu lassen.

Ein solcher Schutz lohnt sich, wenn fol­gende Vor­aus­set­zungen erfüllt sind bzw. ich damit fol­gende Ziele ver­folgen kann:

  • Gründ­liche Patent- und Lite­ra­tur­re­cherchen haben ergeben, dass es sich um eine weltweit neue Erfindung handelt.
  • Der Schutz ver­schafft mir einen Wett­be­werbs­vorteil durch die Erlangung eines bestimmtem Monopols.
  • Der Markt für das zu schüt­zende Produkt oder Ver­fahren kann regional ein­deutig defi­niert werden.
  • Eine Geheim­haltung ist nicht möglich oder nur schwierig durchzusetzen.
  • Schutz­rechte ver­schaffen mir einen Image-Gewinn, der sich mittel- und lang­fristig in grö­ßerer Bekanntheit und damit in höheren Umsatz­zahlen niederschlägt.
  • Die Erfindung soll gar nicht selbst genutzt werden, aber es sollen Ein­nahmen über Exklusiv-Lizenzen oder einen Patent-Verkauf erzielt werden oder der Wett­be­werber soll über ein Sperr-Patent nur daran gehindert werden, diese Erfindung nach­nutzen zu können.
  • Über soge­nannte Kreuz-Lizen­zierung kann ich vom Wett­be­werber für mich inter­es­sante Lizenzen erwerben im Tausch gegen Lizenzen für meine eigenen Patente.

Weitere Fragen und Ant­worten findet Ihr regel­mässig in unserem Blog. In Teil 3 werden die Kosten für eine Patent­an­meldung beleuchtet.

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