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Ände­rungen ESF-Mikro­dar­lehen der SAB

Im Rahmen des För­der­pro­grammes ESF-Mikro­dar­lehen gab es eine Änderung. Ab dem 15. Mai 2011 ist der Kredit nur noch für Kleinst­un­ter­nehmen abrufbar. Dazu gehören Unter­nehmen, die

  • weniger als 10 Mit­ar­beiter beschäf­tigen und
  • deren Jah­res­umsatz kleiner/gleich 2 Mio. Euro beträgt oder
  • deren Jah­res­bilanz kleiner/gleich 2 Mio. Euro ist.

Trotz der Änderung ist das ESF-Mikro­dar­lehen von der Säch­si­schen Auf­baubank (SAB) nach wie vor eine gute Mög­lichkeit, kleinere Start­in­ves­ti­tionen zu finan­zieren. Die Kre­dithöhe ist auf maximal 20.000 Euro begrenzt. Bean­tragen könnt Ihr das Dar­lehen bereits vor der Gründung oder bis drei Jahre nach dem Start. Derzeit sind 20 Prozent Eigen­ka­pital Voraussetzung.

Falls Euer Finanz­bedarf höher ist: das Pro­gramm lässt sich gut mit anderen För­der­dar­lehen, wie bspw. dem “Startgeld” der Kre­dit­an­stalt für Wie­der­aufbau (KfW) oder auch dem Pro­gramm “Grün­dungs- und Wachs­tums­fi­nan­zierung” der SAB kombinieren.

Von der Bean­tragung sind einige Branchen aus­ge­schlossen. Bitte prüft vorab, ob das Pro­gramm für Euch grund­sätzlich in Frage kommt. Gern sind wir Euch dabei behilflich.

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