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Ände­rungen bei der Messeförderung

Am 24.03.2011 traten die neuen Richt­linien des säch­si­schen Wirt­schafts­mi­nis­te­riums zur För­derung des Mit­tel­standes in Kraft. Da die Mit­tel­stands­för­derung als wich­tigstes För­der­instrument ange­sehen wird, um die Unter­nehmen bei ihren Akti­vi­täten auf den Welt­märkten zu unter­stützen, sind die Mittel für Messe- und Außen­wirt­schafts­för­derung im Haushalt 2011/2012 ver­doppelt wurden.

Ände­rungen in der Messeförderung:

  • Ab sofort kann die Teil­nahme an der gleichen Messe viermal statt bisher dreimal gefördert werden.
  • Ein vor­zei­tiger Maß­nah­men­beginn im Rahmen der Mes­se­för­derung ist nicht mehr möglich. D.h. bevor Auf­träge aus­gelöst, Rech­nungen bezahlt werden, auch vor Anmeldung bei der Mes­se­ge­sell­schaft, muss der Antrag auf Mes­se­för­derung bei der Säch­si­schen Auf­baubank als Bewil­li­gungs­stelle vorliegen.

Weitere Infor­ma­tionen zur Mit­tel­stands­för­derung Messen, Außen­wirt­schaft können hier ein­ge­sehen werden.

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