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Gründung im Neben­erwerb – Was muss ich beachten?

Hier gibt es noch einmal einen inhalt­lichen Nachtrag zum Thema Grün­dungen im Neben­erwerb: Eine Neben­er­werbs­gründung bietet eine inter­es­sante Mög­lichkeit, die eigene Idee aus­zu­pro­bieren, bevor man den voll­stän­digen Schritt in die Selbst­stän­digkeit wagt. Auf einige Dinge solltest du achten:

1. Sozi­al­ver­si­cherung:

Deine Neben­er­werbs­gründung kann Aus­wir­kungen auf deine Kran­ken­ver­si­cherung haben. Dies ist dann der Fall, wenn deine Selbst­stän­digkeit nach Zeit und/oder Gewinn deine Haupt­be­schäf­tigung über­steigt. Auch die Anstellung von Mit­ar­beitern hat Ein­fluss auf die Kran­ken­ver­si­cherung. Ggf. bestehen weitere Sozi­al­ver­si­che­rungs­pflichten. Eine ent­spre­chende Beratung zur Sozi­al­ver­si­che­rungs­pflicht ist aus den benannten Gründen dringend zu empfehlen.

Auch den Tat­be­stand einer Schein­selbst­stän­digkeit solltest du aus­schließen können , denn diese führt zur Rentenversicherungspflicht.

2. Kran­ken­ver­si­cherung für Studenten:

Hin­sichtlich der Wochen­ar­beitszeit gibt es eine Ein­schränkung – die sollte maximal 20 Stunden betragen. Dies gilt ins­be­sondere dann, wenn du in einer Fami­li­en­ver­si­cherung abge­si­chert bist. Zusätzlich ist eine Ein­kom­mens­grenze von monatlich 365 € zu beachten. Über­schreitest du die Grenze von 365 €, bist jedoch nur im Nebenwerb selbst­ständig, dann fallen für die Kran­ken­ver­si­cherung die Stu­den­ten­bei­träge an.

3. Bafög:

Die Ein­künfte aus dem Nebenwerb werden bei der Berechnung des Bafög berück­sichtigt. Die Frei­grenze gilt ent­spre­chend. Erhälst du Bafög so wird davon aus­ge­gangen, dass  das Studium dich „voll in Anspruch nimmt“, d.h. in der Regel mit 40 Wochenstunden.

4. Steuern in Nebenwerb:

Als Neben­er­werbs­gründer unter­liegst du mit den Neben­ein­künften der Steu­er­pflicht. Ab einem Betrag von 8.004 € für Ledige oder 16.008 € für Ver­hei­ratete wird Ein­kom­mens­steuer erhoben.

Grundlage für die Berechnung der Steu­erhöhe ist die Einnahmen/Überschussrechnung, die für jedes Geschäftsjahr erstellt werden muss. Bis zu einem Umsatz von 17.500 € kannst du eine form­freie Gewinn­ermittlung beim Finanzamt ein­reichen. Danach sind die Form­blätter des Finanz­amtes zu nutzen.

Die Rege­lungen für Klein­un­ter­nehmer in Bezug auf die Umsatz­steuer können in Anspruch genommen werden. Gewer­be­steuer fällt ab einem Gewer­be­ertrag von 24.500 € im Geschäftsjahr an.

5. For­ma­li­täten:

Eine Gewer­be­an­meldung ist erfor­derlich. Die Steu­er­nummer wird in der Regel beibehalten.

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