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Ver­trags­recht – Wie kann ich meine Inno­va­tionen schützen?

Exzel­lente For­schungs­er­geb­nisse und betriebs­wirt­schaft­liche Grund­lagen reichen meist nicht aus ein Unter­nehmen zu gründen. Wichtig sind dabei auch die recht­lichen Aspekte. Dr. Sebastian Wün­disch von der Wirt­schafts­kanzlei Noerr LLP gab beim letzten Grün­der­treff zum Thema Tech­no­lo­gie­aus­grün­dungen und Ver­trags­recht einen Ein­blick in das Inno­va­ti­ons­ma­nagement aus recht­licher Sicht. Dabei gab er viele nütz­liche Hinweise:

1. Wissen ist ein wich­tiger Posten für Tech­no­lo­gie­aus­grün­dungen, des­wegen sollten Schutz­rechte nicht außer Acht gelassen werden.
2. Schutz­vor­aus­set­zungen können sowohl Regis­ter­rechte, als auch Schutz kraft Gesetzes und der fak­tische Schutz sein.
3. Gerade junge Unter­nehmen sollten über­legen, ob sie Tech­no­logie selbst ent­wi­ckeln oder Lizenzen dafür erwerben wollen.
4. Auch die Benutzung von Open Source Software sollte überlegt sein, denn ein Verstoß gegen eine Open Source Lizenz stellt eine Urhe­ber­rechts­ver­letzung dar.
5. Obwohl eine Lizenz­vergabe zu Gene­rierung von Ein­nahmen genutzt werden kann, sollte beachtet werden, dass Lizenzen gleich­zeitig auch Belas­tungen für die eigene IP darstellen.

Ver­trags­recht für Gründer
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