Exzellente Forschungsergebnisse und betriebswirtschaftliche Grundlagen reichen meist nicht aus ein Unternehmen zu gründen. Wichtig sind dabei auch die rechtlichen Aspekte. Dr. Sebastian Wündisch von der Wirtschaftskanzlei Noerr LLP gab beim letzten Gründertreff zum Thema Technologieausgründungen und Vertragsrecht einen Einblick in das Innovationsmanagement aus rechtlicher Sicht. Dabei gab er viele nützliche Hinweise:
1. Wissen ist ein wichtiger Posten für Technologieausgründungen, deswegen sollten Schutzrechte nicht außer Acht gelassen werden.
2. Schutzvoraussetzungen können sowohl Registerrechte, als auch Schutz kraft Gesetzes und der faktische Schutz sein.
3. Gerade junge Unternehmen sollten überlegen, ob sie Technologie selbst entwickeln oder Lizenzen dafür erwerben wollen.
4. Auch die Benutzung von Open Source Software sollte überlegt sein, denn ein Verstoß gegen eine Open Source Lizenz stellt eine Urheberrechtsverletzung dar.
5. Obwohl eine Lizenzvergabe zu Generierung von Einnahmen genutzt werden kann, sollte beachtet werden, dass Lizenzen gleichzeitig auch Belastungen für die eigene IP darstellen.