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Check­liste “Freie Berufe” – Was bedeutet Scheinselbstständigkeit?

Sozi­al­ver­si­che­rungs­träger trennen zwi­schen „echten Frei­be­ruflern“ und freien Mit­ar­beitern, die sozi­al­ver­si­che­rungs­rechtlich zu den Arbeit­nehmern zu zählen sind – den Schein­selbst­stän­digen. Sie unter­scheiden sich von Unter­nehmern darin, dass sie auf Dauer nur einen Auf­trag­geber haben, ihre Arbeitszeit nicht frei ein­teilen können und/oder für die Leis­tungs­er­stellung keine Dritten beauf­tragen dürfen. Schein­selbst­ständige gelten als Arbeit­nehmer und unter­liegen somit der Sozialversicherungspflicht.

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