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Checkliste „Freie Berufe“ – Wann bin ich Freiberufler, wie gründe ich, was muss ich beachten?

Wann bin ich Freiberufler?

Freiberufler sind nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 Einkommensgesetz Selbstständige, die eigenverantwortlich im Rahmen Ihrer fachlichen Qualifikation eine geistige Leistung für Dritte erbringen. Häufig ist ein Studium Voraussetzung. Um die Abgrenzung zum Gewerbetreibenden zu erleichtern, sind im Gesetzestext einige Berufsgruppen aufgezählt. Zu diesen sogenannten Katalogberufen gehören beispielsweise Ärzte, Notare, Anwälte, Ingenieure aber auch Journalisten und Dolmetscher. Neben den klassischen Freiberuflern gibt es weitere Berufsgruppen, die sich aufgrund ihres Betätigungsfeldes von Gewerbetreibenden unterscheiden. Diese werden vom Finanzamt als Freiberufler eingestuft, wenn sie wissenschaftlich, künstlerisch, schriftstellerisch, unterrichtend oder erzieherisch tätig werden.

Wie gründe ich als Freiberufler?

Freiberuflergründungen laufen unbürokratisch ab. Schon mit der Anmeldung der Selbstständigkeit beim Finanzamt gilt die Gründung als vollzogen. Der Gang zum Gewerbeamt bleibt erspart. Zur Vorausberechnung von Steuerzahlungen ist der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen.

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