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Check­liste „Freie Berufe“ – Wann bin ich Frei­be­rufler, wie gründe ich, was muss ich beachten?

Wann bin ich Freiberufler?

Frei­be­rufler sind nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 Ein­kom­mens­gesetz Selbst­ständige, die eigen­ver­ant­wortlich im Rahmen Ihrer fach­lichen Qua­li­fi­kation eine geistige Leistung für Dritte erbringen. Häufig ist ein Studium Vor­aus­setzung. Um die Abgrenzung zum Gewer­be­trei­benden zu erleichtern, sind im Geset­zestext einige Berufs­gruppen auf­ge­zählt. Zu diesen soge­nannten Kata­log­be­rufen gehören bei­spiels­weise Ärzte, Notare, Anwälte, Inge­nieure aber auch Jour­na­listen und Dol­met­scher. Neben den klas­si­schen Frei­be­ruflern gibt es weitere Berufs­gruppen, die sich auf­grund ihres Betä­ti­gungs­feldes von Gewer­be­trei­benden unter­scheiden. Diese werden vom Finanzamt als Frei­be­rufler ein­ge­stuft, wenn sie wis­sen­schaftlich, künst­le­risch, schrift­stel­le­risch, unter­richtend oder erzie­he­risch tätig werden.

Wie gründe ich als Freiberufler?

Frei­be­ruf­ler­grün­dungen laufen unbü­ro­kra­tisch ab. Schon mit der Anmeldung der Selbst­stän­digkeit beim Finanzamt gilt die Gründung als voll­zogen. Der Gang zum Gewer­beamt bleibt erspart. Zur Vor­aus­be­rechnung von Steu­er­zah­lungen ist der Fra­ge­bogen zur steu­er­lichen Erfassung auszufüllen.

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