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„Denn was man schwarz auf weiß besitzt, kann man getrost nach Hause tragen“ – Bis 15. Juni 2014 Beratungszuschuss über das Gründercoaching Deutschland sichern!

Goethe brachte es mit diesen Worten bereits auf den Punkt und auch heute gilt: Beantragt noch schnell bis zum 15. Juni 2014 Euren Beratungszuschuss!

Aktuell stehen viele Förderrichtlinien auf dem Prüfstand. Unterstützung für Existenzgründer und junge Unternehmen wird es zwar weiterhin geben. Was genau und in welcher Höhe ist ungewiss. Wenn Ihr also bis zum 15. Juni 2014 Euren Antrag zum Gründercoaching Deutschland stellt und diesen bis zum 30. Juni von der IHK Dresden prüfen lasst, dann gilt für Euch noch die aktuelle Förderrichtlinie. Das bedeutet bis zu 4.500 EUR Zuschuss. Wie die hierzu noch gültigen Regelungen aussehen stellen wir euch im Folgenden vor. Aber Achtung: Die Zeit läuft!

Was wird über das Gründercoaching Deutschland gefördert?

Viele Gründer kennen das: der Businessplan ist fertig, die Finanzierung steht, das Unternehmen ist gegründet und die ersten Aufträge rollen ein –  und plötzlich sind Themen zu klären, über die bisher kaum nachgedacht wurden.

•    Wie wähle ich das passende Personal aus?
•    Wie gestalte ich die interne Kommunikation?
•    Welche Controllinginstrumente passen für mein Unternehmen?
•    Wie reagiere ich auf steigende Nachfrage nach meinen Produkten?

Guter Rat ist hier oft teuer und gerade am Anfang ist das Geld knapp. Unterstützung liefert das Gründercoaching Deutschland. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bezuschusst Beratungen zu organisatorischen, finanziellen oder auch wirtschaftlichen Fragen.

Wer ist antragsberechtigt?

Mit wenigen Ausnahmen können junge Unternehmen und Unternehmensnachfolger bis 5 Jahre nach der Gründung mit weniger als 250 Mitarbeitern bzw. 50 Mio € Jahresumsatz Anträge stellen.

Was müsst Ihr tun?

1. Formuliert Euer „Problem“.
2. Sucht Euch den passenden Berater aus der KfW-Beraterbörse. Dort sind verschiedene Coaches und Unternehmensberater gelistet, für die eine Förderung über das Gründercoaching möglich ist.
3. Beantragt per Onlineformular die Förderung.
4. Lasst von einem Regionalpartner den Antrag prüfen. Für Euch ist das in der Regel die IHK Dresden oder die HWK Dresden.
5. Wartet die Zusage von der KfW ab und erteilt danach den Auftrag an Euren Coach.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Das förderfähige Tageshonorar liegt bei maximal 800 €. Insgesamt sind maximal 6.000 € förderbar. Der Zuschuss für Euch beträgt aktuell 75 %, also insgesamt bis zu 4.500 €! Fahrtkosten und Nebenkosten Eurer Beratung sind nicht förderfähig.

Was passiert, wenn Ihr Euren Antrag nach dem 15. Juni 2014 stellt?

Bisher steht fest, dass es das Gründercoaching weiter geben wird. Alles Weitere ist unklar.

Unser Rat ist daher: Wenn Ihr zu den genannten Themen eine Beratung braucht, dann stellt jetzt einen Antrag! Denn: Wenn Ihr den Zuwendungsbescheid schwarz auf weiß habt, könnt Ihr getrost Euren Coach beauftragen.

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