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InnoStartBonus – vielversprechendes neues Förderformat im Freistaat

Bereits seit einigen Wochen rumorte es in der sächsischen Gründerszene, denn ein neues Förderinstrument für innovative Gründungen in Sachsen befindet sich auf dem Weg. Nun ist es soweit: Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr wird für das neue Programm InnoStartBonus am 20. März 2019 den offiziellen Startschuss geben. Ein Jahr 1.000 Euro monatlich für innovative Gründungen in Sachsen.

sachsen

Die harten Fakten:

Laut Förderrichtlinie können potentielle Gründerinnen und Gründer von mindestens 18 Jahren mit Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen ein Ideenpapier mit der Beschreibung einer innovativen Geschäftsidee in einen Wettbewerb  einreichen. Anhand von fünf Kriterien wird ein Expertengremium dann die Förderwürdigkeit des Gründungsvorhabens beurteilen:

  • Gründerpersönlichkeit bzw. Team (30%),
  • Kundennutzen, Innovationsgehalt oder Neuartigkeit der Idee (30%),
  • adressierter Markt und Wettbewerbssituation (20%),
  • Machbarkeit (10%) und
  • Branche und Bedarf (10%).

Die Gründerinnen und Gründer, denen der InnoStartBonus zuteil wird, erhalten monatlich 1.000 Euro für einen Zeitraum von 12 Monaten als Beitrag zum Lebensunterhalt. Hinzu kommen pro unterhaltspflichtigem Kind 100 Euro monatlicher Kinderbonus. Neben der Arbeit am Gründungsvorhaben sind maximal 15 Stunden anderer entgeltlicher Tätigkeiten pro Woche erlaubt. Es können auch Gründungen im Rahmen eines Teams von maximal zwei Personen gefördert werden. Jede neue Runde des InnoStartBonus wird mit einem Förderaufruf angekündigt.

Wichtig hierbei ist, dass zum Zeitpunkt der Bewilligung noch keine Unternehmensgründung erfolgt sein darf. Sechs Monate nach Förderbeginn soll jedoch nachweislich gegründet worden sein, sonst wird die Auszahlung der weiteren sechs Monatsraten vorerst ausgesetzt. Falls nach 12 Monaten noch immer keine Gründung erfolgt sein sollte, entfällt die zweite Hälfte der Förderung komplett.

Dr. Frank Pankotsch, Geschäftsführer von dresden|exists, schätzt die Eignung des Programms für Gründungsinteressierte so ein:

„Interessant ist der InnoStartBonus einerseits für diejenigen, die mit einer Geschäftsidee schon in den Startlöchern stehen und nur noch den Feinschliff für ihr Startup-Abenteuer benötigen. Wenn das Geschäftsmodell steht, man erste Pilotkunden in Aussicht hat und auch das Produkt nahezu einsatzreif ist, dann kann der InnoStartBonus die letze Lücke zur Umsetzung und beim Anlaufen des Unternehmens schließen.

Aber auch Gründungsvorhaben, die weder für eine EXIST-Förderung, noch für die Technologiegründerstipendien in Frage kommen, erhalten nun Unterstützung: als Gegenstück zu den im Hochschulumfeld gängigen technologie- und forschungsintensiven Startup-Förderungen werden mit dem InnoStartBonus diejenigen nach vorn gebracht, die schnell und ohne zusätzlichen Forschungsaufwand praktische Innovationen in den Markt bringen wollen.“

Demnach können Teamgründungsvorhaben mit definiertem beruflichen Hintergrund und geplanten Aufwendungen für Forschung und Entwicklung von mindestens 15% nicht am Förderwettbewerb teilnehmen. Diesen steht das Technologiegründerstipendium offen. Ebenso ausgeschlossen sind Personen, die Leistungen laut Sozialgesetzbuch empfangen, also bspw. den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit.

Das Ziel des zunächst als Pilotprojekt ausgelegten Programms beschreibt Sachsens Wirtschaftsminister Martin Dulig so:

„Wir wollen die innovative Gründerszene in Sachsen weiter beleben. Mit dem neuen InnoStartBonus fördern wir innovative Gründer und ergänzen damit die bereits vorhandene Programmfamilie, die für besonders wissensintensive Gründer zur Verfügung steht. Damit verfolgen wir konsequent unseren strategischen Ansatz der Förderung von besonders innovativen Geschäftsideen und Geschäftsmodellen weiter. Wir sind der festen Überzeugung, dass es hier in Sachsen noch eine Menge weiterer zukunftsträchtiger Geschäftsideen gibt. Diese Potenziale wollen wir heben!“

Befragt dazu, ob das mit dem InnoStartBonus gelingen kann, schätzt Frank Pankotsch ein:

„Das Programm schließt zweifellos eine Lücke für die Gründungspojekte, die mit kleinen, pragmatischen Produkt- oder Serviceideen schnell loslegen wollen und können. Ich hoffe sehr, dass das Expertengremium den Innovationsbegriff dazu auch breit und pragmatisch auslegt und die Messlatte im gesunden Verhältnis zum Förderbetrag ansetzt.

Weniger sinnvoll finde ich hingegen die 15 Stunden-Grenze für weitere Tätigkeiten. Hier hätte ich mir eine großzügigere Regelung gewünscht, auch um mehr Gründungen aus einer Berufstätigkeit heraus, vielleicht zunächst begleitend zu dieser, anzuregen.“

Unsere Kolleginnen und Kollegen von futureSAX, der Innovationsplattform des Freistaates Sachsen, zeichnen nicht nur für die Durchführung des Förder-Wettbewerbs verantwortlich, sondern begleiten die zukünftig durch den InnoStartBonus unterstützten Gründungsvorhaben auch während der zwölfmonatigen Förderung.

Am 20. März 2019 wird mit einer Auftaktveranstaltung in der Sächsischen Aufbaubank (SAB), der zukünftigen Bewilligungsstelle für die Förderung, der erste Förderaufruf durch Staatsminister Dulig gestartet. Vor Ort gibt es weitere Informationen zum Programm und man kann mit verschiedenen Multiplikatoren der sächsischen Gründerszene ins Gespräch kommen.

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