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INVEST-Zuschuss für noch mehr aktive Business Angels verbessert

Obwohl er sich primär an Business Angels richtet, ist das Programm „INVEST-Zuschuss für Wagniskapital“ des Bundeswirtschaftsministeriums gerade auch für Startups interessant. Mit Informationen zu dieser Förderung und der Bescheinigung, dass man als Startup förderfähig ist, kann vielleicht der eine oder andere Business Angel leichter oder auch zusätzlich überzeugt werden. Schließlich erhält der Business Angel 20% seiner Investitionssumme vom Staat als Zuschuss.

Zum 1. Januar 2017 wurde das Programm für jungen Unternehmen und Business Angels nochmal deutlich attraktiver gestaltet. Ergänzt wurde zudem eine neue Förderkomponente. Die Verbesserungen bringen Investoren und Startups folgende Vorteile:

Zielgruppe sind weiter junge, innovative Unternehmen. Ob ein Startup innovativ ist, wird aber nicht mehr allein anhand eines starren Branchenschlüssels geprüft. Neu kann das auch durch ein externes, unabhängiges Kurzgutachten der Innovatiosgrad belegt werden.

Zukünftig werden auch größere Finanzierungsrunden förderfähig. Die förderfähige Investitionssumme je Investor verdoppelt sich auf jährlich maximal 500.000 Euro, der maximale jährliche Zuschuss pro Investor steigt damit auf 100.000 Euro. Will ein Startup mehrere Investoren einbinden, wird auch das leichter. Die jährliche Obergrenze pro Unternehmen wird auf 3 Mio. Euro verdreifacht.

Auch bei Art und Zeitpunkt der Investments ist jetzt mehr möglich. Neben offenen Beteiligungen sind auch Wandeldarlehn unter bestimmten Bedingungen förderfähig. Ebenso förderfähig wird neben dem Erst- auch ein darauf aufbauendes Folgeinvestment, wenn der Zuschuss bereits beim Erstinvestment genutzt wurde.

Neu eingeführt wurde der sog. Exitzuschuss. Er beträgt 25% des Gewinns, der für den Business Angel bei einer mit INVEST geförderten Beteiligung entsteht. Praktisch stellt das eine pauschale Erstattung der vom Investor auf die Veräußerungsgewinne zu zahlenden Steuern dar.

Auch bei den formellen Anforderungen an die Investoren gibt es Erleichterungen. Private Investoren, die ihre Beteiligung über eine Beteiligungsgesellschaft eingehen wollen, können dies in Zukunft neben GmbHs auch über eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG) tun. Zudem fällt die Bedingung eines Mehrheitsgesellschafters weg und die Anzahl der zulässigen Gesellschafter an der Beteiligungsgesellschaft wird von vier auf sechs erhöht.

Bereits im Dezember 2016 gab der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, den Startschuss für INVEST 2.0. Die Veränderungen sollen dazu beitragen, den Wagniskapitalstandort Deutschland attraktiver zu machen und die Wachstumsfinanzierung von Startups zu verbessern. Die sogenannten Business Angels sind laut Gabriel für viele Startups in Deutschland unverzichtbare Partner, die nicht nur Geld geben, sondern ihnen auch mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Weitere Informationen zu INVEST und den Förderbedingungen findet Ihr übrigens auf der neuen Website.

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