Veröffentlicht am

Unternehmensbewertung – den Wert klar und sicher ermitteln

Frank Jäger erklärte, was bei einer Due Diligence Prüfung zu beachten ist.

Mehr als 4.000 Familienunternehmen in Sachsen stehen bis 2014 vor der Herausforderung, einen Nachfolger zu finden. Die Nachfolge kann daher eine sinnvolle Alternative zur Neugründung sein. Doch wie bewertet man ein solches Unternehmen? Zum Nachfolger-Treff des Netzwerkes FOLGERICHTIG am 14. März 2013 stellten der Unternehmensberater Frank Jäger und der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Andreas Trapp Herangehensweisen und Bewertungsmethoden vor.

 

Due Diligence – mit gebotener Sorgfalt

Damit es nach der Übernahme kein böses Erwachen gibt, sollten sich Nachfolger gründlich über die wirtschaftliche Situation des Unternehmens informieren. Am Anfang steht daher die sogenannte Due Diligence, eine systematische Prüfung des Unternehmens und Bewertung der Risiken – denn nur wer die Risiken kennt, kann auch damit umgehen.

Auf Basis einer Vertraulichkeitserklärung stellt der Unternehmer bei Kaufinteresse die dafür nötigen Unterlagen zu Verfügung. Oft ist es sinnvoll, für die Prüfung Fachleute hinzuzuziehen. Hier ist laut Frank Jäger wichtig, den Auftrag klar zu definieren – denn was nicht beauftragt ist, wird auch nicht geprüft.

Besonders genau sollte man sich die Bilanz ansehen: Am Sachanlagevermögen lässt sich beispielsweise feststellen, ob in den vergangenen Jahren investiert wurde oder man ein „Industriemuseum“ kauft.  Aber auch eine niedrige Lagerumschlagshäufigkeit, ein hoher Anteil an Fertigerzeugnissen („auf Halde produziert“) oder unfertigen Erzeugnissen können Risiken bergen. Auf der anderen Seite biete die Finanzierungstruktur viele Informationen über das Unternehmen. Je nach Art und Größe des Unternehmens können auch die Unternehmensstrategie, Haftungsfragen, Umweltaspekte oder die Mitarbeitersituation für die Einschätzung der Risiken eine Rolle spielen.

 

Unternehmensbewertung

Den Wert eines Unternehmens zu ermitteln ist nicht leicht, schließlich gibt es nicht den „einen“ Unternehmenswert. Verkäufer und Käufer haben unterschiedliche Vorstellungen, die durch individuelle Faktoren bestimmt werden. Der Unternehmer sieht seine langjährige harte Arbeit, den bisherigen Lebensinhalt und die künftige Altersvorsorge, die den Kaufpreis beeinflussen. Der Käufer hingegen möchte einen möglichst niedrigen Preis zahlen.

 

Bewertungsmethoden und Stellschrauben bei der Unternehmensbewertung stellte Andreas Trapp vor.
Mehr als 40 Unternehmer und potenzielle Nachfolger nutzten die Gelegenheit, sich beim FOLGERICHTIG-Treff zu informieren.

Grundsätzlich unterscheidet man in objektive und subjektive Unternehmensbewertungen. Objektive Bewertungen zielen auf einen fairen, angemessenen Preis und werden von einem neutralen Gutachter erstellt. Ein Beratungsgutachten, eine subjektive Bewertung, spiegelt hingegen die Perspektive des Auftraggebers wider. Als Preisobergrenze des Käufers oder Preisuntergrenze des Verkäufers kann ein solcher Wert als Argumentationshilfe bei der Verhandlung dienen.

Für die Ermittlung des Wertes nennt Andreas Trapp zwei wichtige Methoden:

  • das marktorientierte Verfahren, das einen branchenüblichen Durchschnittswert zugrunde legt und
  • das Ertragswertverfahren, das sich am zu erwartenden Gewinn orientiert.

Das marktorientierte Verfahren basiert auf Unternehmensverkäufen in der Vergangenheit. Aus diesen Informationen werden von Experten branchenspezifische Multiplikatoren errechnet. Der zum Unternehmen passende Multiplikator kann nun z. B. mit dem Gewinn vor Zinsen und Steuern (EBIT) multipliziert werden. Abzüglich der Schulden des Unternehmens bietet dieses Verfahren eine erste Annäherung an die Höhe des Kaufpreises. Das Verfahren ist einfach und leicht nachzuvollziehen. Mögliche Risiken oder die Nachfragesituation bleiben dabei jedoch unberücksichtigt.

Das Ertragswertverfahren berücksichtigt die Alternative des Käufers, sein Geld am Kapitalmarkt anzulegen. Die Frage ist daher: Wie hoch darf der Unternehmenswert sein, damit der erwirtschaftete Gewinn eine angemessene Verzinsung auf den Kaufpreis darstellt. Hierfür wird zunächst auf Basis der Entwicklung der vergangen Jahre, in Verbindung mit möglichst plausiblen Annahmen für die Zukunft, eine Prognose für zukünftige Gewinne erstellt. In einem zweiten Schritt muss der zugrundeliegende Zins ermittelt werden. Zu einem annähernd risikolosen Zins, z. B. Wertpapiere des Bundes, wird ein dem jeweiligen Unternehmen entsprechender Risikozuschlag addiert. Die prognostizierten Gewinne werden mit diesem Zins auf den Kaufzeitpunkt abgezinst und ergeben so den Unternehmenswert. Das Verfahren berücksichtigt umfangreiche Informationen und Risiken, ist jedoch sehr zeitaufwendig und bietet viele Möglichkeiten, den Unternehmenswert gezielt zu beeinflussen.

Einige Beispiele solcher Stellschrauben, die die prognostizierten Gewinne und den Unternehmenswert nach oben treiben können sind:

  • je niedriger der Zins (Risikozuschlag), desto höher ist der Unternehmenswert und umgekehrt
  • notwendige Investitionen wurden nicht getätigt
  • eine zu optimistische Umsatzplanung

Der Tipp von Andreas Trapp: Prüfen Sie die Umsatzplanung auf Plausibilität. Bezieht die zugrundeliegende Analyse die vergangenen drei Jahre ein, betrachten Sie auch den Zeitraum davor.

Unser Fazit des Abends ist, dass die Ermittlung des Unternehmenswertes nicht nur Wissenschaft sondern auch Kunst ist. Zahlreiche Tricks ermöglichen es den Wert gezielt zu beeinflussen. Gerade in größeren Unternehmen oder speziellen Branchen werden daher Experten notwendig. Letztlich sollte es jedoch das Ziel sein, das Überleben des Unternehmens zu sichern. Und neben allen Möglichkeiten, den Wert nach oben zu treiben, ist ein Unternehmen immer nur so viel Wert, wie der Käufer bereit ist zu zahlen!

 

↑ Nach oben