Veröffentlicht am

Änderungen beim Gründungszuschuss

Nachdem in der letzten Woche sowohl der Ausschuss für Arbeit und Soziales als auch der Bundestag dem „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ mehrheitlich zustimmten, fehlt nun nur noch die formale Ausarbeitung des Gesetzes und die abschließende Unterschrift des Bundespräsidenten bevor es im Bundesanzeiger veröffentlicht und somit rechtskräftig wird.

Nach derzeitigem Stand ergeben sich aus diesem Gesetz ab dem 01.11.2011 für den Gründungszuschuss folgende Änderungen:

  • Aus dem gesetzlichen Anspruch (bei tragfähigem Konzept) wird eine Ermessensleistung (ähnlich Einstiegsgeld).
  • Es muss ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld 1 (ALG 1) von mindestens noch 150 Tagen bestehen (bisher 90 Tage).
  • Wird der Gründungszuschuss gewährt, geschieht dies zunächst nur noch für 6 Monate (bisher 9 Monate) in Höhe des ALG 1 + 300 Euro (Zuschuss zur Sozialversicherung).
  • Der Zuschuss von 300 Euro kann anschließend bei Nachweis der Geschäftstätigkeit für weitere 9 Monate (bisher 6 Monate) gewährt werden.

Wer von der alten Regelung noch profitieren möchte (v. a. vom Rechtsanspruch bei tragfähigem Konzept), sollte daher in den kommenden Wochen einen Antrag auf Gründungszuschuss abholen und anschließend vor dem voraussichtlichen Stichtag am 31.10.2011* sein Unternehmen gründen (Gewerbeanmeldung bzw. Anmeldung beim Finanzamt für Freiberufler).

Das Abgeben des ausgefüllten Antrags mit Businessplan und fachkundiger Stellungnahme ist normalerweise auch noch nachträglich möglich. Wir empfehlen aber dringend, die Unterlagen auch schon vor dem voraussichtlichen Stichtag am 31.10.2011 einzureichen, um sicher zu gehen, dass die Frist eingehalten wurde. Ansonsten sollte eine (schriftliche) Bestätigung von der  Arbeitsagentur eingeholt werden, dass eine spätere Abgabe möglich ist.

* Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Veröffentlichung des Gesetzes. Nach derzeitigem Stand soll dies der 31.10.2011 sein. Somit wären das Gesetz und damit die Änderungen beim Gründungszuschuss ab dem 01.11.2011 rechtskräftig.

↑ Nach oben