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Gewerbliche Schutzrechte und Geistiges Eigentum (Übersicht)

Als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz werde ich häufig gefragt, welche Rechtsgebiete sich denn hinter dieser Bezeichnung verstecken. Die Antwort hierauf könnte in eine umfassende Darstellung und Definition von gewerblichen Schutzrechten, Geistigem Eigentum oder aber Immaterialgüterrechten ausufern, die schließlich mit folgender Übersicht endet.

Am einfachsten beantwortet sich jedoch die Frage durch die Benennung der wichtigsten Schutzrechte bzw. Rechtsgebiete. Diese sind das Patent- und Gebrauchsmuster, das Geschmacksmuster, das Kennzeichen- und hier insbesondere das Markenrecht sowie auch das Urheberrecht. Des Weiteren ist das Wettbewerbsrecht als Bestandteil des Gewerblichen Rechtsschutzes zu behandeln, auch wenn dieses zumindest in wesentlichen Bestimmungen nicht vorrangig dem Schutz der Ergebnisse geistigen Schaffens dient, vielmehr lediglich in Einzelvorschriften einen ergänzenden Leistungs- und Geheimnisschutz enthält.

Die Aufgabe der Themen-Reihe Gewerblicher Rechtsschutz ist es, die nichttechnischen Schutzrechte, d.h. das Marken-, das Geschmacksmuster-, das Urheber- und auch das Wettbewerbsrecht, vorzustellen und dem Leser einen praxisorientierten (rechtlichen) Überblick im Umgang mit den jeweils zugrunde liegenden Schutzgegenständen zu vermitteln.

Des Weiteren sollen zahlreiche verfahrensrechtliche Fragen insbesondere im Zusammenhang mit Rechtsverletzungen beantwortet werden. Aufgrund der Themennähe zwischen dem Markenrecht und der Reihe „Die Energie der Marke“ wird das Markenrecht umfassend im Wechsel mit den Beiträgen von Andres Kühn dargestellt und erläutert werden. In dieser Reihe geht es hingegen in den kommenden Beiträgen zunächst mit dem Wettbewerbsrecht los.

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