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Änderungen ESF-Mikrodarlehen der SAB

Im Rahmen des Förderprogrammes ESF-Mikrodarlehen gab es eine Änderung. Ab dem 15. Mai 2011 ist der Kredit nur noch für Kleinstunternehmen abrufbar. Dazu gehören Unternehmen, die

  • weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigen und
  • deren Jahresumsatz kleiner/gleich 2 Mio. Euro beträgt oder
  • deren Jahresbilanz kleiner/gleich 2 Mio. Euro ist.

Trotz der Änderung ist das ESF-Mikrodarlehen von der Sächsischen Aufbaubank (SAB) nach wie vor eine gute Möglichkeit, kleinere Startinvestitionen zu finanzieren. Die Kredithöhe ist auf maximal 20.000 Euro begrenzt. Beantragen könnt Ihr das Darlehen bereits vor der Gründung oder bis drei Jahre nach dem Start. Derzeit sind 20 Prozent Eigenkapital Voraussetzung.

Falls Euer Finanzbedarf höher ist: das Programm lässt sich gut mit anderen Förderdarlehen, wie bspw. dem „Startgeld“ der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder auch dem Programm „Gründungs- und Wachstumsfinanzierung“ der SAB kombinieren.

Von der Beantragung sind einige Branchen ausgeschlossen. Bitte prüft vorab, ob das Programm für Euch grundsätzlich in Frage kommt. Gern sind wir Euch dabei behilflich.

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