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Änderungen bei der Messeförderung

Am 24.03.2011 traten die neuen Richtlinien des sächsischen Wirtschaftsministeriums zur Förderung des Mittelstandes in Kraft. Da die Mittelstandsförderung als wichtigstes Förderinstrument angesehen wird, um die Unternehmen bei ihren Aktivitäten auf den Weltmärkten zu unterstützen, sind die Mittel für Messe- und Außenwirtschaftsförderung im Haushalt 2011/2012 verdoppelt wurden.

Änderungen in der Messeförderung:

  • Ab sofort kann die Teilnahme an der gleichen Messe viermal statt bisher dreimal gefördert werden.
  • Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn im Rahmen der Messeförderung ist nicht mehr möglich. D.h. bevor Aufträge ausgelöst, Rechnungen bezahlt werden, auch vor Anmeldung bei der Messegesellschaft, muss der Antrag auf Messeförderung bei der Sächsischen Aufbaubank als Bewilligungsstelle vorliegen.

Weitere Informationen zur Mittelstandsförderung Messen, Außenwirtschaft können hier eingesehen werden.

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