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Gründung im Nebenerwerb – Was muss ich beachten?

Hier gibt es noch einmal einen inhaltlichen Nachtrag zum Thema Gründungen im Nebenerwerb: Eine Nebenerwerbsgründung bietet eine interessante Möglichkeit, die eigene Idee auszuprobieren, bevor man den vollständigen Schritt in die Selbstständigkeit wagt. Auf einige Dinge solltest du achten:

1. Sozialversicherung:

Deine Nebenerwerbsgründung kann Auswirkungen auf deine Krankenversicherung haben. Dies ist dann der Fall, wenn deine Selbstständigkeit nach Zeit und/oder Gewinn deine Hauptbeschäftigung übersteigt. Auch die Anstellung von Mitarbeitern hat Einfluss auf die Krankenversicherung. Ggf. bestehen weitere Sozialversicherungspflichten. Eine entsprechende Beratung zur Sozialversicherungspflicht ist aus den benannten Gründen dringend zu empfehlen.

Auch den Tatbestand einer Scheinselbstständigkeit solltest du ausschließen können , denn diese führt zur Rentenversicherungspflicht.

2. Krankenversicherung für Studenten:

Hinsichtlich der Wochenarbeitszeit gibt es eine Einschränkung – die sollte maximal 20 Stunden betragen. Dies gilt insbesondere dann, wenn du in einer Familienversicherung abgesichert bist. Zusätzlich ist eine Einkommensgrenze von monatlich 365 € zu beachten. Überschreitest du die Grenze von 365 €, bist jedoch nur im Nebenwerb selbstständig, dann fallen für die Krankenversicherung die Studentenbeiträge an.

3. Bafög:

Die Einkünfte aus dem Nebenwerb werden bei der Berechnung des Bafög berücksichtigt. Die Freigrenze gilt entsprechend. Erhälst du Bafög so wird davon ausgegangen, dass  das Studium dich „voll in Anspruch nimmt“, d.h. in der Regel mit 40 Wochenstunden.

4. Steuern in Nebenwerb:

Als Nebenerwerbsgründer unterliegst du mit den Nebeneinkünften der Steuerpflicht. Ab einem Betrag von 8.004 € für Ledige oder 16.008 € für Verheiratete wird Einkommenssteuer erhoben.

Grundlage für die Berechnung der Steuerhöhe ist die Einnahmen/Überschussrechnung, die für jedes Geschäftsjahr erstellt werden muss. Bis zu einem Umsatz von 17.500 € kannst du eine formfreie Gewinnermittlung beim Finanzamt einreichen. Danach sind die Formblätter des Finanzamtes zu nutzen.

Die Regelungen für Kleinunternehmer in Bezug auf die Umsatzsteuer können in Anspruch genommen werden. Gewerbesteuer fällt ab einem Gewerbeertrag von 24.500 € im Geschäftsjahr an.

5. Formalitäten:

Eine Gewerbeanmeldung ist erforderlich. Die Steuernummer wird in der Regel beibehalten.

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